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Vernehmlassung des Bundes: Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA nach Modell 1 (FATCA-Abkommen M1), Entwurf für ein Bundesgesetz (FATCA-Gesetz M1) und eine Verordnung (FATCA-Verordnung M1) über die Umsetzung dieses Abkommens. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 447/2025 7. Mai 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA nach Modell 1 (FATCA- Abkommen M1), Entwurf für ein Bundesgesetz (FATCA-Gesetz M1) und eine Verordnung (FATCA-Verordnung M1) über die Umsetzung dieses Abkommens. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. März 2025 lädt das Eidgenössische Finanzdepartement die Kantone zur Vernehmlassung zum oben genannten Geschäft ein. Der Regierungsrat des Kanton Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Schweiz wechselt mit dieser Vorlage ihr FATCA-Modell, weg von einem einseitigen Informationsaustausch durch schweizerische Finanzinstitute an die zuständigen US-Behörden (Modell 2), hin zu einem gegenseitigen Informationsaustausch (Modell 1). Das entsprechende FATCA- Abkommen nach Modell 1 wurde am 27. Juni 2024 durch beide Länder unterzeichnet. Es soll nun mit einem Bundesbeschluss ratifiziert und mit einem FATCA-Gesetz sowie einer konkretisierenden FATCA-Verordnung umgesetzt werden.

Gleich wie beim automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten sowie demjenigen über Kryptowerte soll die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Drehscheibe für den Informationsaustausch werden. Die Aufgaben der kantonalen Steuerverwaltungen werden wieder primär die Zuweisung von Informationen aus dem Ausland zu bestehenden Steuerdossiers und deren Verwertung in der Steuerveranlagung sein. Betroffene Finanzinstitute im Kanton Bern werden zudem zwingend Änderungen an den internen Prozessen vornehmen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden. Wie im erläuternden Bericht ausgeführt, gibt es keinen Grund, an den einseitigen Informationslieferungen ins Ausland festzuhalten. Für eine sinnvolle Umsetzung wird es zentral sein, dass die Übertragung der Meldungen an die Kantone soweit möglich nach denselben Standards wie

beim AIA für Finanzkonten und dem AIA für Kryptowerte über die bisherige Schnittstelle (ePor-

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Kanton Bern Canton de Berne

tal) erfolgt. Konkret muss es für die kantonalen Steuerverwaltungen möglich sein, die Meldungen in ihren bestehenden Systemen zu verarbeiten. Ansonsten steht der Nutzen der Informationen aus Sicht des Regierungsrates in einem Missverhältnis zum Aufwand — nicht zuletzt auch, weil der Informationsaustausch offenbar nicht vollständig reziprok ausgestaltet ist. So liefern die Vereinigten Staaten beispielsweise keinen Saldo oder Wert der Finanzkonten, obwohl diese Information für die schweizerische Vermögenssteuer relevant wäre. Umgekehrt liefern die schweizerischen Finanzinstitutionen diese Information, obwohl die meisten Bundesstaaten keine Steuer auf dem Vermögen kennen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann 2)UX— CUL Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 12.03.2025 I Version: 151 Dok.-Nr.: 99111649 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.96 2/2