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2025.SIDGS.881

Gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur für Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei; Mögliche Ausfallentschädigung. Verpflichtungskredit. Objektkredit 2025–2029

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 378/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.881 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur für Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei; Mögliche Ausfallentschädigung Verpflichtungskredit, Objektkredit 2025-2029

Erwägungen

1. Gegenstand

Die bestehenden Aus- und Weiterbildungsinfrastrukturen der Feuerwehr, des Zivilschutzes 1 und der Kantonspolizei haben das Ende ihrer Lebenszyklen erreicht und erfüllen die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur in wichtigen Bereichen (Stichworte Digitalisierung, Ausbildungsmethodik, Umweltauflagen etc.) nicht mehr. Um mit den bestehenden Aus- und Weiterbildungsinfrastrukturen qualitativ hochstehende, moderne Aus- und Weiterbildungen sicherstellen zu können, wären bei allen drei Organisationen hohe Investitionen für Instandsetzungsarbeiten und teils für neue, ergänzende Anlagen nötig. Kommt hinzu, dass die Eigentumsverhältnisse und die erhöhten Lärm- und Umweltauflagen Risiken und Unsicherheiten bezüglich der langfristigen Sicherstellung des Betriebs der bestehenden Anlagen mit sich bringen.

Den Status quo zu bewahren und weiterhin in mehreren, eher kleinen und in die Jahre gekommenen Aus- und Weiterbildungszentren im Kanton Bern zu investieren, ist nicht wirtschaftlich und entspricht nicht den Bedürfnissen an eine zukunftstaugliche und sichere Ausbildung. Aus diesen Gründen haben sich alle drei Partner unabhängig voneinander nach Möglichkeiten für neue Lösungen orientiert. Die Anforderungen der drei Partner des Bevölkerungsschutzes an die Infrastrukturen sind in grossen Teilen vergleichbar bzw. identisch. Eine Zusammenarbeit der drei Partner im Bereich der Aus- und Weiterbildung verspricht bedeutende Synergien sowie tiefere Investitions- und Betriebskosten.

Der Regierungsrat unterstützt mit Blick auf den Handlungsbedarf und die Synergien ein gemeines Vorgehen für eine neue Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur von Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei. Parallel zum vorliegenden Kreditgeschäft wird dem Grossen Rat die Strategie für eine gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur für die drei Partnerorganisationen vorgelegt. Nach der Befassung des Grossen Rates mit der Strategie und der Zustimmung zum Kredit für eine mögliche Ausfallentschädigung können die weiteren Projektschritte vorangetrieben und nach Vorliegen phasengerechter Planungssicherheit die SIA-Phase 3 «Projektierung» gestartet werden. Es ist dabei vorgesehen, dass die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) 2 bei den Projektierungskosten in Vorleistung geht. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat zeitgerecht den Investitionskredit für die gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur

Mit dem vom Grossen Rat in der Herbstsession 2024 verabschiedeten neuen Kantonalen Zivilschutzgesetz geht die Zuständigkeit für die Zivilschutzausbildung nach Ablauf einer vierjährigen Übergangsfrist per 1. Januar 2030 von den Gemeinden auf den Kanton über Verantwortlich für den Bereich der Feuerwehr

für die Teile von Zivilschutz und Polizei sowie allfällige Baurechtszinsen unterbreiten. Die Realisierung des gemeinsamen Aus- und Weiterbildungszentrums könnte frühestens Anfang der Dreissigerjahre erfolgen. Es wird schlussendlich im Miteigentum des Kantons und der GVB stehen.

Die Vorleistungen für die Projektierung sollen der GVB zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Investitionskredit für die Infrastrukturteile von Zivilschutz und Kantonspolizei vom Kanton anteilsmässig entschädigt werden. Dennoch bedarf es einer zusätzlichen finanziellen Absicherung für die Vorleistungen der GVB im Rahmen der Projektierung für den Fall, dass das gemeinsame Vorhaben nicht realisiert wird. Sollte sich der Kanton im weiteren Projektverlauf ganz oder teilweise aus dem Projekt zurückziehen und damit Planungsaufwand zunichtemachen, soll er die bereits angefallenen Planungskosten anteilsmässig tragen bzw. den entstandenen Schaden ausgleichen. Die genauen Modalitäten der Auslösung der Ausfallentschädigung sind in einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und der GVB zu regeln. Mit einer umfassend abgestimmten Planung und phasengerechten Ausgaben wird das Risiko minimiert, dass die vorliegende Ausfallentschädigung beansprucht werden muss. Für die mögliche Ausfallentschädigung an die GVB beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit von max. 5 Mio. Franken.

Im Rahmen einer strukturierten und datenbasierten Standortevaluation wurden für die gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur der Feuerwehr, des Zivilschutzes und der Kantonspolizei im ganzen Kanton verschiedene Standorte geprüft und nach vordefinierten Kriterien beurteilt. Die Standortevaluation zeigte, dass eine Parzelle in der Gemeinde Utzenstorf das beste Ergebnis erzielt. Sie befindet sich in der Bauzone, weist die nötige Fläche auf und erfüllt die definierten Vorgaben betreffend Erreichbarkeit. Die GVB hat mit der Grundeigentümerin eine Reservationsvereinbarung abgeschlossen. Im Fokus steht eine Abgabe des Grundstücks im Baurecht. Der Gemeinderat der Standortgemeinde unterstützt das Vorhaben. Die Arbeiten für eine Verankerung im kantonalen Richtplan sind im Gang. Die Bestrebungen zur Standortsicherung werden mit höchster Priorität weiterverfolgt und vertieft. Ein Baurechtsvorvertrag ist in Erarbeitung und soll bis Sommer 2026 abgeschlossen werden. Die definitive Standortsicherung kann nach Kenntnisnahme des Strategieberichts und Genehmigung des vorliegenden Kredits durch den Grossen Rat erfolgen.

Parallel zur Standortevaluation wurden zwei Machbarkeitsstudien für die Realisierung des Vorhabens erstellt, nämlich die Varianten «Bauland» und «Grüne Wiese». Die aktuelle Kostenschätzung für die Variante «Bauland» sieht Gesamtkosten in der Höhe von 160 Mio. Franken vor (+/- 30%)3. Im Rahmen einer vorläufigen Kostenzuordnung würde der Kanton davon 99 Mio. Franken für den anteilsmässigen Grundausbau der allgemeinen Flächen sowie die nutzerspezifischen Kosten tragen (Anteil von 62% der Gesamtkosten). Neben ihrem Anteil am Grundausbau beläuft sich die Investitionssumme der GVB für ihren Anteil am Grundausbau und den nutzerspezifischen Ausbau des Bereichs Feuerwehr auf 61 Mio. Franken (Anteil von 38% der Gesamtkosten). Die Gesamtkosten der Variante «Grüne Wiese» liegen in einem vergleichbaren Bereich. Angesichts der zu erwartenden Projektierungskosten auf Basis der geschätzten Gesamtkosten von 160 Mio. Franken erweist sich die hier beantragte Eventualverpflichtung in der Höhe von 5 Mio. Franken für eine mögliche Ausfallentschädigung für den Kanton als angemessen und moderat.4

In der GKIP sind derzeit ab dem Jahr 2032 42 Mio. Franken eingestellt für den Bau einer neuen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur der Kantonspolizei an einem noch zu bestimmenden Standort im Kanton Bern. 5 Fakt ist, dass die bislang eingestellten Mittel nicht ausreichen. Die exkl. Kosten für allfällige Altlastensanierung und Rückbauten sowie Baurechtszinsen bzw. Landerwerb Grob werden die Projektierungskosten in der Höhe von 10-15 Prozent der Baukosten geschätzt Die ursprünglich für 2027 vorgesehenen Investitionsmittel wurden vom Grossen Rat in der Wintersession 2024 um fünf Jahre verschoben

erforderlichen finanziellen Mittel in der GKIP sollen deshalb im nächsten Finanzplanungsumgang erhöht werden. Sofern möglich, ist auch eine zeitliche Priorisierung ins Auge zu fassen. Im Vordergrund steht jedoch die Erhöhung der eingestellten Investitionsmittel.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 62 Abs. 1 Bst. c, Art. 76 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 89 Abs. 2 Bst. a ‒ Polizeigesetz vom 10. Februar 2019 (PolG; BSG 551.1), Art. 8 ff., 153 Abs. 2 und Art. 154 Abs. 1 Bst. e ‒ Kantonales Zivilschutzgesetz vom 11. September 2024 (KZSG; BSG 522.1), Art. 6 Abs. 1 Bst. a-d und Art. 30 Abs. 1 ‒ Verordnung vom 23. Oktober 2019 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 1, 8 und 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff., 27, 30 Abs. 1, Art. 32 und 33 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff., 27 und

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Neue einmalige Ausgabe (Art. 27 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 FHG).

4. Massgebende Kreditsumme

Die genauen Modalitäten der Zusammenarbeit und für die mögliche Ausfallentschädigung werden schriftlich in einer Vereinbarung zwischen der GVB und dem Kanton Bern geregelt. Mit Blick auf die grob geschätzten Planungskosten von 10-15 Prozent der gesamten Baukosten von 160 Mio. Franken beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat in Absprache mit der GVB eine massgebliche Kreditsumme von max. CHF 5'000’000 für die mögliche Ausfallentschädigung.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Objektkredit, Verpflichtungskredit 2025-2029 Konto: 313220000 Entschädigung für Planungs- und Projektarbeiten Dritter Produktgruppe: 4461000010, Kantonspolizei Produktgruppe: 4465100001, Bevölkerungsschutz, Sport und Militär

Diese Eventualverbindlichkeit führt nicht zu einem unmittelbaren Mittelabfluss und ist deshalb im Budget und im Aufgaben- und Finanzplan in den Produktgruppen der beiden beteiligten Ämter Kantonspolizei und Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär nicht einzustellen. Im Falle einer Fälligkeit werden die dannzumal anfallenden Kosten in der Erfolgsrechnung des jeweiligen Amtes belastet. Sollte eine Kompensation innerhalb der beiden Produktgruppen nicht möglich sein, würde ein Nachkredit beim Grossen Rat beantragt und innerhalb der Sicherheitsdirektion zu kompensieren sein. Die Eventualverbindlichkeit wird im Anhang zur Jahresrechnung jeweils aufgeführt, da sie auf einer vertraglichen Grundlage beruht (Handbuch Rechnungslegung Ziff. 4.11.1.2 vom 13.12.2024).

6. Begründung

Der Bevölkerungsschutz hat eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, Wirtschaft sowie jede Einzelne und jeden Einzelnen. Sicherheit und Resilienz bilden eine Grundvoraussetzung für das gute Funktionieren aller Lebensbereiche. Der Aus- und Weiterbildung der Partner des Bevölkerungsschutzes, allen voran der Feuerwehr, des Zivilschutzes und der Kantonspolizei, kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Angesichts der klaren Bedürfnislage und der vielversprechenden Synergien streben der Regierungsrat und die GVB den Bau eines neuen, gemeinsamen Aus- und Weiterbildungszentrums für Feuerwehr, Zivilschutz und Polizei an. Ohne den vorliegenden Kredit für eine mögliche Ausfallentschädigung kann das Vorhaben nicht in die nächste Projektphase übergehen und müsste beendet werden. Die GVB würde diesfalls eigenständig ein Aus- und Weiterbildungszentrum für die Feuerwehr erstellen und der Kanton wäre gezwungen, für den Zivilschutz und die Kantonspolizei eigene Lösungen zu entwickeln, was Synergieverluste und höhere Kosten bei den Investitionen und beim Betrieb für alle Beteiligten zur Folge hätte.

7. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt dem Vorbehalt einer fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Beilagen ‒ Vortrag

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Polizeigesetz, Art. 62, Art. 76 e Art. 89 — letto nella versione del 1 agosto 2024; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 settembre 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 1, Art. 8 e Art. 12 — letto nella versione del 1 dicembre 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 settembre 2026.