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2025.STA.1459

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken) (Änderung) Inkraftsetzung. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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9 3 2 / 2 0 2 .5 RRB Nr.: 10. September 2025 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken — Inkraftsetzung Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, sich zur Frage der Inkraftsetzung der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken zu äussern.

Der Kanton Bern hat keine Einwände gegen eine Inkraftsetzung der Bestimmungen per 1. Januar 2026.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

A Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 27.08.2025 I Version: 5 I Dok.-Nr.: 2788566 I Geschäftsnummer: 2025.STA.1459 1/1