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2025.WEU.1864

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Per E-Mail an: pg@bakom.admin.ch

RRB Nr.: 667/2025 25. Juni 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Postverordnung (VPG) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, zur Revision der Postverordnung Stellung nehmen zu können.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Regierungsrat bedauert zwar, dass mit der Vorlage die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sowie für die Regeln zur Hauszustellung gesenkt werden sollen. Verschiedene Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, wirken sich jedoch spürbar auf die traditionellen Dienstleistungen der Post aus und machen entsprechende Anpassungen in der Postverordnung unumgänglich. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die vorgesehenen Anpassungen grundsätzlich. Mit der regulatorischen Erleichterung bei den Postdiensten erhält die Post mehr betriebliche Flexibilität und kann dadurch notwendige Kosteneinsparungen vornehmen, ohne die Qualität der Leistungen wesentlich zu beeinträchtigen. Auch die Anpassungen beim Zahlungsverkehr und beim hybriden Zustellsystem sind aus unserer Sicht sinnvoll.

2. Antrag zu Artikel 31: Verpflichtung zur Belieferung von Paketboxen

Die Revision der Postverordnung ist wichtig für Projekte, die eine bessere Bündelung von Versandangeboten in den urbanen Gebieten mittels anbieterneutraler Paketboxen anstreben. Gemäss Vorlage soll die Post weiterhin verpflichtet werden, lediglich Adressen mit persönlichem Briefkasten zu beliefern. Dies erschwert die Etablierung solcher Paketboxen und verunmöglicht effiziente, gebündelte Zustellungen von Paketen im urbanen Raum praktisch vollständig. Entsprechend ist Artikel 31 dahingehend anzupassen, dass die Anbieter zusätzlich verpflichtet werden, im urbanen Raum Paketboxen zu beliefern.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.06.2025 I Version: 2 Dok.-Nr.: 306471 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.1864 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Att‘eitett..., Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Finanzdirektion - VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Staatskanzlei

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.06.2025 I Version: 18 I Dok.-Nr.: 1363031 I Geschäftsnummer: 2025.WEU.1864 2/2