2025.WEU.3889
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 1222/2025 19. November 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Das trilaterale Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz ermöglicht es der Schweiz, im Falle einer schweren Mangellage — nach Ausschöpfung sämtlicher nationaler Handlungsmöglichkeiten — Unterstützung zur Versorgung der geschützten Kundinnen und Kunden von den beiden Vertragsstaaten anzufordern. Umgekehrt können auch Deutschland und Italien im Notfall die Schweiz um Solidarität ersuchen. Allfällige Massnahmen werden somit nur in einer Versorgungsnotlage eingeleitet und dienen daher ausschliesslich der Versorgungssicherheit.
In Bezug auf die innerstaatliche Umsetzung des Abkommens in der Schweiz äussert der Regierungsrat einige Bedenken. Die Übertragung zentraler Aufgaben an das private Unternehmen Swissgas birgt Risiken, insbesondere durch wirtschaftliche Anreizstrukturen, die in Krisensituationen zu Liquiditätsproblemen und Interessenkonflikten führen können. Aus Sicht des Kantons Bern ist es daher wichtig, die staatliche Steuerung zu verstärken. Dies erfordert die Festlegung klarer, verbindlicher VVeisungs- und Aufsichtsmechanismen sowie eines staatlich gesteuerten Alternativmechanismus für den Fall, dass Swissgas seine Aufgaben nicht vollständig erfüllen kann.
Der Regierungsrat begrüsst den Abschluss dieses Abkommens und hat grundsätzlich keine Einwände gegen die vorliegende Verordnung, sofern die empfohlenen Governance- und Risikomanagement-Massnahmen in der Umsetzung berücksichtigt werden.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 10.11.20251 Version: 21 Dok.-Nr.: 312506 1 Geschäftsnummer: 2025.VVEU.3889 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
, Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 10.11.20251 Version: 191 Dok.-Nr.: 1461086 1 Geschäftsnummer: 2025.VVEU.3889 2/2