2025.WEU.706
Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Per E-Mail an: gever@bag.admin.ch marktkontrolle@bag.admin.ch
RRB Nr.: 405/2025 30. April 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 4. Februar 2025 hat uns das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) die Vernehmlassung zum obengenannten Geschäft unterbreitet. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit, zur Vorlage Stellung nehmen zu können.
Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von bestimmten Chemikalien schreibt die Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions- Verordnung; ChemRRV; SR 814.81) eine Fachbewilligung vor.
Das EDI ist zuständig für die
Erwägungen
1. Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB, SR 814.812.31), die
2. Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S, SR 814.812.32), und die
3. Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsnnitteln (VFB-B, SR 814.812.33).
Generell begrüssen wir die Revision und die damit verbundene Weiterbildungspflicht der Fachbewilligungsinhaber und Fachbewilligungsinhaberinnen. Es erscheint uns jedoch als wichtig, dass die Minimalanforderungen für den Inhalt einer Weiterbildung präzise formuliert sind, damit das eigentliche Ziel der Weiterbildung (Erhalt und Aktualisierung des für eine Tätigkeit notwendigen Fachwissens) auch effizient erreicht wird. Ebenso ist für die kantonalen Vollzugsstellen ein zentrales Register der Fachbewilligungsinhaber und Fachbewilligungsinhaberinnen essenziell. Dieses sollte zeitnah realisiert werden. Zuletzt möchten wir dazu anregen, die Übergangsfristen für die neuen Fachbewilligungen so auszulegen, dass keine Engpässe bei den zu besuchenden Weiterbildungen entstehen.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 28.03.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 303186 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.706 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Eine detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Punkten finden Sie im offiziellen Antwortformular «Totalrevision der EDI - Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien Vernehmlassung», welches sich auf die Stellungnahme der chemsuisse stützt und diesem Schreiben angehängt ist.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilagen — Antwortformular «Totalrevision der EDI - Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien Vernehmlassung»
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 28.03.20251 Version: 161 Dok.-Nr.: 13056641 Geschäftsnummer: 2025.WEU.706 2/2