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2026.BKD.330

Berner Design Stiftung; Kantonsbeiträge 2027–2030; Abgeltung der übertragenen Aufgaben und Unterstützung von weiteren kulturellen Leistungen. Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit. Objektkredit 2027–2030

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 405/2026 Datum RR-Sitzung: 29. April 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2026.BKD.330 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Berner Design Stiftung; Kantonsbeiträge 2027–2030; Abgeltung der übertragenen Aufgaben und Unterstützung von weiteren kulturellen Leistungen. Ausgabenbewilligung, Verpflichtungskredit; Objektkredit 2027–2030

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Berner Design Stiftung bezweckt nach ihrer Stiftungsurkunde die Betreuung der kantonalen Sammlung angewandte Kunst und die Förderung der zeitgenössischen Gestaltung im Kanton Bern. Die Sammlung umfasst wertvolle Objekte bernischen Kunsthandwerks und Designschaffens aus dem Zeitraum von 1869 bis heute. Bis 1995 führte der Kanton Bern diese Sammel- und Fördertätigkeiten als eigene Verwaltungseinheit selbst aus. Im entsprechenden Jahr lagerte er diesen Bereich grösstenteils aus und gründete dafür die Berner Design Stiftung. Förderaufgaben und die Betreuung der Sammlung wurden in die Stiftung überführt, die seither vom Kanton mit jährlichen Beiträgen unterstützt wird.

Das Kantonale Kulturförderungsgesetz vom 12. Juni 2012 (KKFG) 1 sieht die Förderung von Gestaltung und Design vor. Die Förderaufgaben in dieser Sparte wurden gemäss Regierungsratsbeschluss vom 16. Mai 2018 2 im Kanton Bern (mit ein paar wenigen definierten Aus-nahmen) formell an die Berner Design Stiftung übertragen. Die Bildungs- und Kulturdirektion stellte in früheren Überprüfungen fest, dass dieser Förderauftrag von der Berner Design Stiftung kostengünstig und gleichzeitig auch wirksam erfüllt wird. Deshalb erachtet sie die Aufgabenübertragung weiterhin als das richtige Fördermodell für die Sparte Gestaltung und Design. Im Sinne des gesellschaftlichen Nutzens soll das Berner Designschaffen auch weiterhin nicht nur mit einzelnen Förderbeiträgen unterstützt, sondern auch präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Abgeltung für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben beträgt in den Jahren 2027–2030 CHF 220'500 pro Jahr, für die in diesem Zusammenhang zu vergebenden Förderbeiträge an Dritte werden der Stiftung CHF 112'350 ausgerichtet. Schliesslich werden die weiteren kulturellen Leistungen der Stiftung vom Kanton mit einem Beitrag von CHF 40'950 unterstützt. Die gesamten Kantonsbeiträge an die Stiftung werden in den Jahren 2027–2030 somit CHF 373'800 pro Jahr betragen. Gegenüber den Beiträgen der Periode 2023–2026 (CHF 356'000 pro Jahr) wird der Stiftung ein Teuerungsausgleich von fünf Prozent gewährt (+CHF 17'800). Die Kantonsbeiträge (und damit auch der Teuerungsausgleich) werden sowohl aus den ordentlichen Mitteln für die Kulturförderung wie auch aus Mitteln aus dem Kulturförderungsfonds finanziert.

BSG 423.11 RRB 544/2018

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 14 Abs. 2 Bst. b und e, Art. 15 Abs. 2 und 3, Art. 28, Art. 29 Abs. 1, Art. 31, Art. 32 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 2, Art. 15 und Art. 17 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 3 Abs. 2 und 3 des Staatsbeitragsgesetzes vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1) ‒ Art. 28, Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG)

4. Massgebende Kreditsumme

Rechnungsjahre 2027–2030 CHF 373'800 pro Jahr

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit (Objektkredit)

Konto 363510000 Profitcenter 4487010001 Kulturförderung Rechnungsjahr 2027 CHF 189'315 Rechnungsjahr 2028 CHF 189'315 Rechnungsjahr 2029 CHF 189'315 Rechnungsjahr 2030 CHF 189'315

Die Kredite sind im Aufgaben- und Finanzplan ab 2027 eingestellt.

Konto 209100001 (Kulturförderungsfonds) Rechnungsjahr 2027 CHF 184'485 Rechnungsjahr 2028 CHF 184'485 Rechnungsjahr 2029 CHF 184'485 Rechnungsjahr 2030 CHF 184'485

Die Beiträge sind mit den jährlich in den Kulturförderungsfonds eingelegten Mitteln finanzierbar.

6. Begründung

Die Kantonsbeiträge an die Berner Design Stiftung werden für die Jahre 2027–2030 aufgrund der Teuerungsentwicklung der letzten Jahre um gesamthaft CHF 17'800 (5 %) erhöht.

7. Bedingung

Das Amt für Kultur schliesst mit der Berner Design Stiftung einen Leistungsvertrag betreffend übertragene Aufgaben sowie einen Leistungsvertrag betreffend die weiteren unterstützten Leistungen für die Jahre 2027–2030 ab.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat