2026.BVD.5259
Burgdorf Bildungscampus, Technische Fachschule Bern und Gymnasium; Verpflichtungskredit für die Projektierung inkl. Ausschreibung; Kreditabrechnung nach Projektverzicht zuhanden der Finanzkommission
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 943/2026 Datum RR-Sitzung: 2. September 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.5259 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Burgdorf Bildungscampus, Technische Fachschule Bern und Gymnasium; Verpflichtungskredit für die Projektierung inkl. Ausschreibung; Kreditabrechnung nach Projektverzicht zuhanden der Finanzkommission
Erwägungen
1. Gegenstand
Im Juni 2016 hat der Grosse Rat entschieden, dass das Areal Gsteig in Burgdorf nach dem Wegzug der Berner Fachhochschule BFH im Jahr 2026 durch die Technische Fachschule Bern (TF) genutzt werden soll. Gleichzeitig sollte das Gymnasium Burgdorf erweitert werden. Daher war ein Bildungscampus für die beiden Schulen vorgesehen, in dem die Turnhallen, die Mensa und die Aula genutzt werden sollten. Der Grosse Rat hat diesen Entscheid mehrmals (in den Jahren 2017, 2018 und 2019) bestätigt.
Am 22. August 2024 hat der Regierungsrat im Rahmen der Priorisierung des Investitionsbedarfs vorgeschlagen, auf die Realisierung des Bildungscampus Burgdorf zu verzichten. Das betraf sowohl den Neubau und Umbau Gebäude E und M für die Technischen Fachschule Bern als auch den Neubau des Gymnasiums Burgdorf. Ein definitiver Entscheid durch den Grossrat wurde für die Wintersession 2024 angekündigt. Am 3. Dezember 2024 stimmte der Grosse Rat im Rahmen der Haushaltsdebatte 2024 über eine Planungserklärung Nr. 1.9 ab, die die zeitnahe Realisierung des Bildungscampus Burgdorf verlangte. Die Planungserklärung wurde mit 77 zu 74 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt und der Entscheid des Regierungsrats damit bestätigt und es wurde definitiv auf die Realisierung der beiden Projekte verzichtet.
Am 1. Mai 2025 hat der Steuerungsausschuss das Projekt operativ und administrativ abgeschlossen. Der Projektauftrag mit den geänderten Projektzielen nach Abbruch wurde als erfüllt bestätigt. Mit Genehmigung des Abschlussberichts wurde der Projektleitung Décharge erteilt und die Projektorganisation aufgelöst.
Weil die Kreditsumme über CHF 10 Mio. liegt, unterbreitet der Regierungsrat die Abrechnung gemäss Art. 39 Abs. 2 FHG der Finanzkommission zur Kenntnisnahme.
Nummer Bewilligt durch Geschäftstitel CHF
2018.RRGR.14 Grosser Rat Wettbewerbskredit Märzsession 2018 Bildungscampus Burgdorf, Technische Fachschule Bern und 1 620 000 Gymnasium; Verpflichtungskredit für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs
2019.BVE.9873 Grosser Rat Projektierungskredit Novembersession 2019 Bildungscampus Burgdorf, Technische Fachschule Bern und 19 600 000 Gymnasium; Verpflichtungskredit für die Projektierung inkl. Ausschreibung
RRB 744/2023 Regierungsrat Zusatzkredit BKD 2022.BKD.8455 28. Juni 2023 Bildungscampus Burgdorf, Technische Fachschule Bern; Be- 950 000 triebsprojekt der BKD; Zusatzkredit zum Projektierungskredit (2019.BVE.9873)
Total Kreditsumme 22 170 000
2. Rechtsgrundlagen
‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 39 Abs. 2
3. Schlussabrechnung
CHF Plan IST Differenz Differenz in % Kosten für den Architekturwettbewerb 1 620 000 1 685 618 65 618 4.1 % RRB bewilligter Kredit 19 600 000 15 820 904 -3 779 095 -19.3% davon Projektierungskosten TF Bern 16 500 000 13 418 746 -3 081 254 -18.7% davon Projektierungskosten Gymnasium 3 100 000 2 402 158 -697 842 -22.5% Betriebsprojekt BKD 950 000 905 810 -44 190 -4.7% Total 22 170 000 18 412 332 -3 757 668 -16.9 %
Sowohl der Wettbewerbskredit 2018 als auch der Projektierungskredit 2019 wurden für das gemeinsame Projekt Bildungscampus Burgdorf, Technische Fachschule Bern und Gymnasium Burgdorf gesprochen. Aufgrund des Entscheids, im Projektwettbewerb TF Bern und Gymnasium separat zu behandeln, wurde der Projektierungskredit aufgeteilt und ein neues Geschäft für das Gymnasium eröffnet.
Die vorliegende Kreditabrechnung umfasst den gesamten Kredit, mit den beiden parallel bearbeiteten Geschäften 17.0553 Technische Fachschule Bern und P21.0292 Neubau Gymnasium Burgdorf sowie inklusive des Zusatzkredites BKD für das Betriebsprojekt der Technischen Fachschule Bern.
Der Projektabbruch erfolgte im Zeitpunkt wo beide Projekte ein abgeschlossenes, genehmigtes Bauprojekt erreicht hatten. Der Projektierungskredit umfasste die Leistungen bis Ende der Phase 41 Ausschreibung. Diese Leistungen wurden nicht mehr erbracht. Die Differenz zum genehmigten Kredit ist dadurch begründet und plausibel.
4. Reserve
In den genehmigten Wettbewerbs- und Projektierungskrediten waren keine Reserven enthalten.
5. Auflagen des Grossen Rates
– Im Rahmen der Projektierung müssen erzielbare Einsparmöglichkeiten bzw. die erzielten Einsparungen detailliert ausgewiesen und begründet werden. – Beide Projekte wurden nach dem Vorprojekt einer Optimierungsrunde unterzogen, wobei die Kosten optimiert und dokumentiert wurden. Im Projekt TF Bern betrug die Kostenoptimierung nach Vorprojekt rund CHF 20 Mio., um die Kostenvorgaben einzuhalten. – Das Projekt ist nach Möglichkeit mit Schweizer Holz zu realisieren. – Beide Projekte wurden in hybrider Bauweise mit einem grossen Anteil an Holzkonstruktionen geplant. Der Beschaffungsprozess und die Antwort auf den Anteil des verwendeten Schweizer Holzes bleibt nach Abbruch offen.
6. Folgekosten
Die Endkosten nach Projektabbruch belaufen sich auf CHF 18 412 332. Diese Kosten müssen gesamthaft als verlorene Planung abgeschrieben werden.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Bau- und Verkehrsdirektion