2026.SIDGS.761
Vernehmlassung des Bundes: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich). Stellungnahme des Kantons Bern
WM Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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RRB Nr.: 966/2026 9. September 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und nimmt nachfolgend zu den geplanten Änderungen Stellung. Da die Stellungnahme mittels Regierungsbeschluss durch den Gesamtregierungsrat verabschiedet wird, ist die Verwendung des Online-Tools für den Kanton Bern nicht möglich.
Die Teilrevision verfolgt insgesamt das Ziel, die Sicherheit der Fernmeldenetze zu erhöhen und den Schutz vor Cyberbedrohungen zu stärken. Gegenüber dem geltenden Recht stellt sie eine deutliche Verschärfung der Anforderungen dar. Der Regierungsrat beurteilt die vorgesehenen Änderungen durchwegs positiv. Auch aus kriminalpolizeilicher Sicht wird die vorgesehene Verschärfung ausdrücklich begrüsst.
Der Regierungsrat erlaubt sich lediglich zum Art. 47 Abs. 2 einen Ergänzungsantrag zu stellen.
Antrag
Im Art. 47 Abs. 2, 4 und 5 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich wird die Vergabe der Mobile Network Codes (MNC) geregelt.
Der Absatz 2 muss für die Realisation des Mobilen Sicherheitskommunikationssystem (MSK) wie folgt ergänzt werden:
2 Es kann einer Betreiberin eines privaten Funknetzes GSM-R oder FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) sowie der Betreiberin des Behördennetzes MSK (Mobiles Sicherheitskommunikationssystem) einen MNC zuteilen, wenn diese keine Fernmeldedienste anbietet.
Kanton Bern Canton de Berne
Begründung
Mit der vorgesehenen Änderung wird der Kreis der Betreiberinnen, denen ein Mobile Network Code (MNC) zugeteilt werden kann, um das Behördennetz MSK en/veitert. Damit wird sichergestellt, dass neben den privaten Bahnfunknetzen GSM-R und FRMCS auch das künftige Behördennetz über die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Zuteilung eines eigenen MNC verfügt, ohne dass die Betreiberin Fernmeldedienste im Sinne des Fernmelderechts anbieten muss. Die Ergänzung trägt den technischen Anforderungen des Behördennetzes Rechnung und schafft die notwendige Rechtsklarheit. Die bestehende Systematik der Bestimmung bleibt dabei unverändert.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.
Freundliche Grüsse
Im Namen di egierungsrates
Pierre Alain Schnegg Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion