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2026.STA.341

Petition "Nein zur Verschärfung der Aufnahmeregeln in den Notschlafstellen des Kantons Bern". Regierungsrätliches Antwortschreiben

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch vvww.be.ch/rr

bieler Bürgerinnenkollektiv «Un toit für Alle» c/o Fabienne Bartel Untergasse 38 2502 Bienne

RRB Nr.: 334/2026 22. April 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition «Nein zur Verschärfung der Aufnahmeregeln in den Notschlafstellen des Kantons Bern»

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 16. März 2026 hat Ihre Organisation bei der Staatskanzlei die im Titel erwähnte Petition mit 12'707 Unterschriften eingereicht. Der Regierungsrat bedankt sich dafür und nimmt nachfolgend gerne dazu Stellung.

Die Petition fordert, dass die von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) veranlasste Anpassung der Zugangskriterien zu Notschlafstellen umgehend zurückzunehmen sei. Es müsse im Einklang mit grundlegenden humanitären Prinzipien für verletzliche Menschen ein bedingungsloser Zugang gewährleistet werden. Die Forderung wird damit begründet, dass diese Neuregelung unmenschlich sei, verletzliche Menschen auf die Strasse treibe und ihnen die Menschenwürde sowie das elementare Recht auf Hilfe verweigere. Zudem werde damit die Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigt, da diese Schlechtwetter, Kälte, Gewalt und Krankheiten ausgesetzt seien. Das Problem werde in die bereits überlasteten Notaufnahmen der Spitäler oder auf die Strasse verlagert, was das Unsicherheitsgefühl verstärken könne.

Die in der Petition kritisierte Auflage an die Betreibenden von Notschlafstellen lautet wie folgt: «Personen ohne Aufenthaltserlaubnis im Kanton Bern oder in der restlichen Schweiz dürfen grundsätzlich nicht im Rahmen des ermächtigten Betrags aufgenommen werden. Die Aufnahme betroffener Personen ist auf begründete Einzelfälle (beispielsweise in lebensbedrohlichen Situationen) und auf sehr kurze Aufenthalte von in der Regel einer Nacht zu beschränken.» Damit respektiert die GSI das durch Art. 12 der Bundesverfassung (BV) garantierte Recht auf Hilfe in einer Notlage vollumfänglich.

Diese Auflage gilt seit November 2024 vorerst für zwei Notschlafstellen in der Stadt Bern. Ab 2028 wird die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) diese Präzisierung der Zugangskriterien auf alle Notschlafstellen im Kanton Bern ausweiten. Im letzten, wie auch im laufenden Winter ist kein konkreter Vorfall bekannt geworden. Q O

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Kanton Bern Canton de Berne

Damit die GSI über die für die Versorgungsplanung notwendigen Datengrundiagen verfügt, müssen alle Notschlafstellen seit 2025 im Rahmen der jährlichen Berichterstattung angeben, ob ihre Nutzer im Kanton Bern oder in einem anderen Kanton wohnhaft sind oder ob sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Zudem müssen der Aufenthaltstitel (Schweizer Staatsbürgerschaft, Ausweis B, Ausweis C etc.) sowie die Anzahl Aufenthaltsnächte angegeben werden.

Für den Regierungsrat ist es unerlässlich, dass die Grundrechte und die Menschenwürde respektiert werden. Diese Verantwortung nimmt die GSI vollumfänglich wahr. Keine Person, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, wird in einer Notschlafstelle abgewiesen. Es ist aber auch wichtig, dass geltendes Recht eingehalten wird. Es soll nicht so sein, dass Personen ohne Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz dank den mit öffentlichen Geldern finanzierten Notbetten der illegale Aufenthalt ermöglicht wird. Es ist zudem störend, dass immer wieder Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ein Bett in einer Notschlafstelle beanspruchen, obwohl sie eigentlich bereits einen finanzierten Schlafplatz hätten (z. B. in einer Kollektivunterkunft, einer Wohnung oder einem Rückkehrzentrum).

Dass der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Notschlafplätzen im Kanton Bern auch auf andere Weise Rechnung getragen wird, zeigt die Tatsache, dass sich das Angebot in der Stadt Bern im Zeitraum von 2023 (50 Plätze) bis 2025 (107 Plätze) mehr als verdoppelt hat. In der gleichen Zeit stieg die Anzahl Plätze in Biel von 52 auf 54, währenddem sie in Thun gleichblieb (27). Die Kosten für die Notschlafplätze werden hälftig zwischen dem Kanton und allen Gemeinden aufgeteilt. Die GSI ist überzeugt davon, dass dieses Angebot den Bedarf an Notschlafplätzen deckt, sofern diese von Personen belegt werden, welche die Zugangskriterien erfüllen. In diesem Kontext ist die von der Petition kritisierte Präzisierung der Auflagen zu verstehen.

Aus den dargelegten Gründen unterstützt der Regierungsrat das Vorgehen der GSI.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion