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2026.WEU.1700

Vernehmlassung des Bundes: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Per E-Mail an: verordnungsrevisionen@bfe.admin.ch

RRB Nr.: 641/2026 10. Juni 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15. April 2026 wurde der Kanton Bern eingeladen, zu verschiedenen Verordnungsänderungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Energie Stellung zu nehmen.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen insgesamt. Aus Sicht des Kantons Bern tragen sie zu einer verbesserten Umsetzbarkeit der bundesrechtlichen Vorgaben, zu mehr Transparenz sowie zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei.

Energieförderungsverordnung (EnFV) Zur Energieförderungsverordnung haben wir keine Bemerkungen.

Energieverordnung (EnV) Der Regierungsrat begrüsst insbesondere die neue Regelung, wonach die eingespeisten Mengen erneuerbarer Gase künftig durch die Vollzugsstelle bei den Gasnetzbetreibern erhoben werden. Dies stärkt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der entsprechenden Mengenflüsse.

Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) Die vorgesehenen Änderungen werden ausdrücklich begrüsst. Insbesondere die Anpassungen im Zusammenhang mit dem Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) für Leitungen der Swissgrid sowie die Regelungen zu den Planungskorridoren tragen zu mehr Klarheit und Effizienz in den Verfahren bei. Zudem könnte die Revision der VPeA genutzt werden, um auf Verordnungsstufe näher festzulegen, in welchen Schutzgebieten nach eidgenössischem und kantonalem Recht gemäss Artikel 1 Absatz 2 VPeA für die Erstellung und Änderung von Niederspannungsanlagen ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Dies würde zu einer schweizweit einheitlicheren Vollzugspraxis beitragen.

Kanton Bern Canton de Berne

Zur CO2-Verordnung haben wir keine Bemerkungen. Die vorgesehenen Anpassungen betreffen ausschliesslich den Fahrzeugbereich.

Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) Zur Kernenergiehaftpflichtverordnung haben wir keine Bemerkungen.

Stromversorgungsverordnung (StromVV) Auch die vorgeschlagenen Änderungen der StromVV werden unterstützt. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur vorrangigen Verwendung von Herkunftsnachweisen in der Grundversorgung sowie für die Anforderungen an das Standardstromprodukt. Ebenfalls begrüssen wir die Präzisierungen im Zusammenhang mit lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Stellungnahme.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

P^rreAlain Schnegg Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Ordinanza sulla procedura d’approvazione dei piani di impianti elettrici, Art. 1 — letto nella versione del 1 gennaio 2026; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 luglio 2026 e 9 luglio 2026.