2026.WEU.1988
Eventualverpflichtung (Rückversicherung) gegenüber der Bürgschaftsgenossenschaft für KMU (BG Mitte) zugunsten der Ablösung einer Bundesbürgschaft des Switzerland Innovation Park Biel/Bienne (SIPBB). Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 500/2026 Datum RR-Sitzung: 20. Mai 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2026.WEU.1988 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Eventualverpflichtung (Rückversicherung) gegenüber der Bürgschaftsgenossenschaft für KMU (BG Mitte) zugunsten der Ablösung einer Bundesbürgschaft des Switzerland Innovation Park Biel/Bienne (SIPBB); Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Die BG Mitte Bürgschaftsgenossenschaft für KMU erwägt die Gewährung einer Solidarbürgschaft zugunsten der Berner Kantonalbank zur Besicherung einer Umfinanzierung der bestehenden Bankfinanzierung für die Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG (SIPBB) in der Höhe von insgesamt 4,354 Millionen Franken. Der Kanton übernimmt dabei die Risiken aus der Bürgschaft im Sinne einer Rückversicherung, damit die bisherige Bürgschaft des Bundes durch die Berner Kantonalbank abgelöst werden kann. Die Gewährung der Rückversicherung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Verwaltungsrat der SIPBB und die Berner Kantonalbank diesem Vorgehen zustimmen. Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (Amt für Wirtschaft, Standortförderung) die Kompetenz erteilt, die Rückzahlungsmodalitäten des NRP-Darlehens anzupassen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 2 Bst. c, Art. 7 des Wirtschaftsförderungsgesetzes vom 12. März 1997 (WFG; BSG 901.1) ‒ Art. 21 Abs. 2 Bst. a, Art. 27, Art. 30. Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Einmalige und neue Ausgabe (Art. 27 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 FHG).
4. Massgebende Kreditsumme
Bürgschaftssumme CHF 4 354 000 Reserve (offene Zinsen und Amortisationen, maximal 10%) CHF 435 400 Total Rückversicherung Bürgschaft (Eventualverpflichtung) CHF 4 789 400 Entschädigung Verwaltungskosten BG Mitte CHF 200 000 (10 000 pro Jahr, maximal 20 Jahre) Für den vorliegenden Entscheid massgebender Betrag CHF 4 989 400
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredites (Art. 27 FHaV) in der Produktegruppe 4437000001 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht.
Eine Auszahlung des Beitrags für die Rückversicherung der Bürgschaft (oder eines Teils davon) erfolgt nur im Falle einer Honorierung der Bürgschaft durch die BG Mitte. Die WEU prüft jährlich, ob das Risiko einer späteren Honorierung der Bürgschaft im Prüfjahr über 50 Prozent liegt – sodann beginnt die WEU, entsprechende Rückstellungen vorzusehen, welche WEU-intern in der Produktgruppe Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht zu kompensieren sind.
Die Entschädigung der Verwaltungskosten der BG Mitte erfolgt jährlich zulasten der Produktgruppe 4437000001 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht, Konto 313000000 «Übrige Dienstleistungen Dritter».
6. Auflage
Der Verpflichtungskredit zur Rückversicherung ist mit der Auflage verknüpft, dass der SIPBB der WEU regelmässig zuhanden des Regierungsrats Bericht erstattet. Die Vorgaben für die periodischen Controllingberichte sowie die Ziele (Kennzahlen, Rhythmus usw.) werden vom Regierungsrat auf Antrag der WEU festgelegt.
7. Begründung
Der SIPBB fördert die Innovation durch branchenorientierte angewandte Forschung sowie Spitzentechnologie und stellt hierfür Forschungsräume und -laboratorien für die Zusammenarbeit bereit. Die hochmoderne Infrastruktur schafft ein attraktives Innovationsökosystem, das präzise auf die spezifischen technologischen Bedürfnisse der Industrieunternehmen zugeschnitten ist. Damit der SIPBB diese für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Bern bedeutenden Leistungen auch langfristig erbringen kann, muss er die vorübergehend stark ansteigenden Kreditamortisationen in den Jahren 2026 bis 2030 bedienen können. Die Berner Kantonalbank hat einer Glättung der Amortisationspeaks zugestimmt, falls die auslaufende Bürgschaft des Bundes gleichwertig ersetzt wird. Die Ablösung soll vorliegend durch eine neue Bürgschaft der BG Mitte erfolgen, die durch den Kanton Bern rückversichert wird.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion