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2026.WEU.2213

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 879/2026 26. August 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat bedankt sich für die Möglichkeit, zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UW) Stellung nehmen zu können.

Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage zur Änderung der UW, damit Rückfälle und Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht durch das UVG versichert war und sich vor Vol lendung des 25. Altersjahr ereignet hat, ebenfalls als Nichtberufsunfälle gelten. Mit den vorliegenden Verordnungsanpassungen soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass Taggelder nach dem UVG auch in solchen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person vor Vollendung des 25. Altersjahr erlitten hat. Zudem entsprechen sie dem ursprünglich angestrebten Ziel der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen».

Der Regierungsrat stimmt der Verordnungsänderung über die Unfallversicherung (UW) ohne weitere Bemerkungen zu.

Freundliche Grüsse

Im Namen ^egfeyungsrates

PieXe Alain Schnegg Christoph Auer ^gierungspräsident Staatsschreiber

Kanton Bern Canton de Berne

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion