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2026.WEU.950

Vernehmlassung des Bundes: Botschaft Standortförderung 2028–2031. Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 534/2026 20. Mai 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Botschaft Standortförderung 2028-2031 Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat bedankt sich für die Gelegenheit, zur Botschaft Standortförderung 2028- 2031 Stellung nehmen zu können.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Regierungsrat unterstützt die Standortförderung des Bundes, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand der Schweiz langfristig zu sichern. Der Regierungsrat teilt die in der Ausgangslage clargestellte Analyse des Bundesrates; die zunehmenden internationalen Unsicherheiten, die steigende Regulierungsdichte und der intensive globale Standortwettbewerb stellen für die Schweizer Wirtschaft grosse Herausforderungen dar.

Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Stossrichtung und die Schwerpunkte der Botschaft Standortförderung. Besonders begrüsst er den Fokus auf die KMU, die administrative Entlastung, die Digitalisierung (insbesondere EasyGov), die Unterstützung des internationalen Marktzugangs sowie die Abstimmung mit der Agenda 2030 der UNO bzw. der Bundesstrategie Nachhaltige Entwicklung 2030. Der Zugang zu internationalen Märkten ist für die exportorientierte Schweizer und Berner Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Entsprechend nimmt der Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis, dass die beantragten Mittel in diesen Bereichen im bisherigen Rahmen weitergeführt werden sollen. Gleichzeitig bedauert er die merklich gekürzten Budgetmittel, namentlich im Bereich der Tourismusförderung und -entwicklung.

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2. Anträge

2.1 Schwerpunkt I: KMU administrativ entlasten

Die administrative Entlastung der KMU ist konsequent umzusetzen und mit einem effektiven Abbau von Regulierung zu verbinden.

2.1.1 Begründung

Die administrative Entlastung ist ein zentraler Standortfaktor. Digitale Lösungen wie EasyGov leisten einen wichtigen Beitrag, müssen jedoch mit einem tatsächlichen Abbau regulatorischer Belastungen einhergehen. Die aufgezeigte Digitalisierung von Behördenleistungen und die Prüfung bzw. Verbesserung bei der Einführung neuer Massnahmen sind zwar notwendig, vermögen aber die bereits bestehende administrative Belastung nicht wesentlich zu vermindern. Es muss aufgezeigt werden, wie auch bestehende Regulierungen effektiv abgebaut und reduziert werden können — ansonsten beschränkt sich dieser Schwerpunkt auf eine Begrenzung des Wachstums zusätzlicher Regulierungen.

2.2 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen

Die Rolle der Kantone ist bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Standortförderung weiter zu stärken.

2.2.1 Begründung

Der Regierungsrat begrüsst die in der Botschaft dargestellte enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Standortförderung. Angesichts der geplanten Weiterentwicklungen — insbesondere beim Ausbau von EasyGov 2.0 als One-Stop-Government — ist die Einbindung der Kantone in die strategische Steuerung und Prioritätensetzung frühzeitig und verbindlich zu regeln. Dies insbesondere in den Bereichen, in welchen eine kantonale Umsetzung vorgesehen ist (beispielsweise infolge der Umsetzung von Art. 11 UEG) und die Kantone erhebliche Ressourcen bereitstellen müssen.

3. Weiteres

Im Hinblick auf das Ziel 1 der Standortförderung («Die Schweiz ist ein leistungsfähiger Wirtschafts- und Tourismusstandort») erscheint eine stärkere Berücksichtigung der klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen als Standortfaktor angezeigt. Die Versorgungssicherheit mit Energie, die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen sowie die Fortschritte bei der Dekarbonisierung von Produktionsprozessen gewinnen auch international zunehmend an Bedeutung für Investitionsentscheide von Unternehmen. Zudem bietet die Transformation des Energiesystems erhebliche Chancen für nachhaltige Innovationen, neue Geschäftsmodelle und zusätzliche Wertschöpfung. Insbesondere in Bereichen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, intelligente Netze, Speichertechnologien oder digitale Energiesysteme verfügt die Schweiz über ein erhebliches Innovationspotenzial. Eine gezielte Verknüpfung der Standortförderung mit diesen Zukunftsfeldern könnte dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag

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zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele zu leisten. Dies insbesondere, da die bisherige Unterstützung des Bundes im Bereich Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Machbarkeitsstudien für erneuerbare Energie mehrheitlich eingestellt wurde und zahlreiche Projekte gestoppt wurden.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Finanzdirektion