Merkblatt 3b

Steuern Impôts

Merkblatt 3b: Natürliche Personen ab 2009

Bernische Grundstücke und Geschäftsbetriebe bei Wohnsitz im Ausland (teilweise steuerpflichtig)

1 Grundsätze Natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland sind im Kanton Bern auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit teilweise steuer‑

pflichtig, wenn sie hier:

–– Eigentum oder ein Nutzungsrecht an einem Grundstück

besitzen und / oder

–– einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte führen,

daran beteiligt sind oder die Nutzniessung daran

be­sitzen.

Die Steuerpflicht im Kanton Bern ist in diesen Fällen beschränkt. Im Kanton Bern steuer­bar sind nur die aus dem Grundstück, dem Geschäftsbetrieb oder der Betriebsstätte fliessenden Einkünfte und nur das im Kanton Bern gelegene Vermögen. Sozialabzüge sind nicht möglich.

Zur Satzbestimmung wird das im Ausland erzielte Einkommen

und das im Ausland gelegene Vermögen nicht mitberücksichtigt.

Mitberücksichtigt werden hingegen Einkommen und Vermögen,

welche aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in anderen Kanto‑ nen steuer­bar sind (siehe MB 3a).

Natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland haben ein schwei‑ zerisches Zustellungsdomizil zu nennen. Ist der Aufenthaltsort einer steuerpflichtigen Person unbekannt oder hält sie sich im Ausland auf, ohne eine Zustelladresse oder einen Vertreter bzw. Vertreterin in der Schweiz genannt zu haben, so können Verfü‑ gungen oder Entscheide ohne Begründung im kantonalen Amts‑ blatt rechtswirksam eröffnet werden.

2 Grundstücke im ­Kanton Bern

2.1 Steuerberechnung

Als steuerbares Einkommen gilt der Ertrag, der sich aus dem Grundstück ergibt (z. B. Mietzins oder Eigenmietwert). Davon kön‑ nen die Grundstückkosten (Unterhalts‑, Betriebs- und Verwal‑

tungskosten) entweder effektiv oder mittels Pauschale abgezo‑ gen werden. Schuldzinsen für Hypothekarschulden auf dem bernischen Grundstück sind ebenfalls abziehbar. Übrige Schuld‑ zinsen können nicht berücksichtigt werden. Für die Satzbestim‑ mung wird das gesamte in der Schweiz steuerbare Einkommen berücksichtigt.

Merkblatt 3b / Natürliche Personen / ab 2009

Beispiel 1 CHF Ertrag aus der Liegenschaft 20 000 Liegenschaftssteuer – 600

Unterhalts-, Betriebs-

und Verwaltungskosten – 4 000

Schuldzinsen für grundpfandgesicherte

Schulden – 6 000

Steuerbares Einkommen 9 400

Als steuerbares Vermögen gilt der amtliche Wert des Grundstü‑ ckes. Auf dem Grundstück lastende Hypothekarschulden können abgezogen werden. Für die Satzbestimmung wird das gesamte in der Schweiz steuerbare Vermögen berücksichtigt.

Beispiel 2

CHF

Amtlicher Wert 400 000

Grundpfandgesicherte Schulden – 150 000 Steuerbares Vermögen 250 000

2.2 Steuererklärung

Für Grundstücke, die im Kanton Bern liegen und die zum Privat‑ vermögen gehören, sind die Formulare 1, 4 und 7 auszufüllen. Im Ausland liegende Grundstücke sind nicht zu de­klarieren. Beim Formular 4 sind unter der Ziffer 4.3 nur die Schulden und Schuld‑ zinsen aufzuführen, die durch bernische Grundstücke grund‑ pfandgesichert sind. Wer an Erbengemeinschaften oder Mitei‑ gentümergemeinschaften beteiligt ist, hat ausserdem das For- mular 8 auszufüllen.

3 Geschäftsbetriebe und Betriebs-

stätten im ­Kanton Bern

3.1 Steuerberechnung

Das steuerbare Einkommen bemisst sich bei Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten nach den im Kanton Bern erwirtschafteten Gewinnen. Geschäftsmässig begründeter Aufwand wird steuer‑ lich berücksichtigt, soweit er zur Erzielung dieser Gewinne dient.

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MB 3b

Es findet somit eine rein objektmässige Ausscheidung statt. Ge‑ 3.2 Steuererklärung schäftsverluste aus dem Ausland werden nicht berücksichtigt. Für Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten, die im Kanton Bern Bernische Verluste können vorgetragen werden. Für die Satzbe‑ liegen, sind die Formulare 1, 9 und / oder 10 auszufüllen. Einkom‑ stimmung wird das gesamte in der Schweiz steuerbare Einkom‑ men und Vermögen aus Geschäftsbetrieben im Ausland sind men berücksichtigt. nicht zu deklarieren. Bei Beteiligungen an einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Baugesellschaft, einem Konsortium oder Beispiel 3 einer sonstigen einfachen Gesellschaft ist ausserdem das Formu‑ lar 8 auszufüllen. CHF Steuerbarer Gewinn aus Geschäftsbetrieb/ Betriebsstätte 30 000 Steuerbares Einkommen 30 000

Das steuerbare Geschäftsvermögen bemisst sich nach dem Wert der im Kanton Bern gelegenen Vermögenswerte unter Berück‑ sichtigung der betrieblichen Schulden. Für die Satzbestimmung wird das gesamte in der Schweiz steuerbare Vermögen berück‑ sichtigt.

Beispiel 4 CHF Steuerbares Eigenkapital aus Geschäftsbetrieb / Betriebsstätte 200 000 Steuerbares Vermögen 200 000

Steuerverwaltung des Kantons Bern Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern Telefon +41 31 633 60 01 www.taxme.ch 612851

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