Merkblatt mit Informationen zu Lohnausweisen
Steuern Impôts
Informationen gültig ab 1. Januar 2026
Lohnausweise 2025 Einreichen bis 31. Januar 2026
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Ökonomisch und ökologisch: Lohnausweise papierlos einreichen!
Sind Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber? Dann senden Sie uns die Lohnausweise 2025 Ihrer Mitarbeitenden bis spätestens 31. Januar 2026.
Ihre Möglichkeiten zum Ausfüllen Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) Um die Lohnausweise elektronisch via einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) einzureichen, müssen Sie über eine zertifizierte Lohnbuchhaltungssoftware verfügen, welche die Schnittstelle von Swissdec unterstützt. Ob Ihr Software- Hersteller zertifiziert ist, erfahren Sie unter www.swissdec.ch > ERP-Hersteller > Zertifizierte ERP-Hersteller Informationen und Kontakt: www.swissdec.ch oder info@swissdec.ch
Datenträger (Datenformat XML) Das Einreichen der Lohnausweise auf einem Datenträger wird nur im Datenformat XML akzeptiert. Auskünfte zum geforderten Datenformat (Schema) erhalten Sie unter www.swissdec.ch > Datenempfänger > Empfangsbereite Datenempfänger oder swissdec.sv@be.ch.
«eLohnausweis SSK» (Papierform mit aufgedrucktem 2D-Barcode) Geeignet für KMU ohne eigene Lohnverarbeitungssoftware. Installieren Sie die aktuellste Gratissoftware «eLohnausweis SSK», die Sie auf der Internetseite der Schweizerischen Steuerkonferenz finden. Wichtig: Löschen Sie alte Versionen! www.ssk-csi.ch > Themen > Lohnausweis > eLohnausweis SSK Kontakt: support-elohn-ssk@dvbern.ch oder +41 31 378 24 27
Bildschirm und Ausdruck Sie füllen die Lohnausweise direkt am Bildschirm aus und drucken diese anschliessend aus. Die Vorlage finden Sie unter www.ssk-csi.ch > Themen > Lohnausweis Kontakt: dvs@estv.admin.ch
Papierformulare bestellen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Fellerstrasse 21, 3003 Bern Kontakt und Informationen: www.bundespublikationen.admin.ch > den Suchbegriff «Lohnausweis» eingeben
Reichen Sie nur Lohnausweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Kanton Bern ein.
Beachten Sie beim Ausfüllen | Fachliche Fragen? | |
– | Geben Sie die AHV-Versicherten- nummer immer im 13-stelligen Format ein (Beispiel: 123.4567.0891.10 oder 1234567089110). | Antworten auf fachliche Fragen rund um den Lohnausweis finden Sie auf www.be.ch/taxinfo. Im Feld «Suchen» den Begriff «Lohnausweis» eingeben und den |
– | Geben Sie das Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ an (Beispiel: 01.01.2001). | Beitrag «Lohnausweis – Bescheinigungs- pflicht des Arbeitgebers» auswählen. |
Bei Einreichen in Papierform ohne aufgedruckten 2D-Barcode geben Sie Wegleitungen zum Lohnausweis immer gerundete Frankenbeträge www.ssk-csi.ch > Themen > Lohnausweis (ohne Rappen) ein. > Wegleitungen
Datumseingabe erfassen Sie immer im Zahlenformat (Beispiel 01.01.2025 Steuerverwaltung des Kantons Bern oder 31.12.2025). www.taxme.ch
– | Lassen Sie Felder ohne Angaben immer leer; erfassen Sie keine Angaben wie «0» oder «--». | lohnausweis.sv@be.ch |
Die Wegleitungen zum Ausfüllen des Lohn- ausweises (neue Version ab 1. Januar 2025), Neue Versandadresse finden Sie unter www.ssk-csi.ch für Datenträger und Formulare > Themen > Lohnausweis > Wegleitungen Steuerverwaltung des Kantons Bern Scanning Lohnausweise c/o SPS Switzerland AG Freiburgstrasse 453 3018 Bern
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Abschaltung ELM 4.0 Mit dem Lohnstandard-CH (ELM) Version 5.0 gibt es wichtige Anpassungen im Bereich Quellensteuerabrechnung und Lohnausweise. Die Übermittlungen über ELM 4.0 genügen den rechtlichen Ansprüchen nicht mehr. Nur mit der Version ELM 5.0 ist es den Steuer- verwaltungen möglich, vollständig korrekte Daten zu erhalten, die auch automatisiert verarbeitet werden können.
Aus diesem Grund ist es notwendig, den Wechsel auf die Version ELM 5.0 voranzutreiben.
Bis 31.12.2025 letzte mögliche ELM 4.0-Übermittlung der Quellensteuerabrechnungen.
Bis 30.06.2026 letzte mögliche ELM 4.0-Übermittlung aller anderen Domänen.
Weiterführende Informationen www.swissdec.ch/elm
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