523.11
Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes in der Gemeinde Bottmingen
Vom 29.12.1959 (Stand 01.01.1960)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Art. 1
Dem Gesuch des Gemeinderates von Bottmingen vom 17. Dezember 1959 wird entsprochen und das von der Gemeinde auf der topographischen Karte 1 : 5000 rot eingezeichnete Gebiet, umfassend 170 Hektaren inklusive Wohngebiet, ab 1. Januar 1960 als Wildschongebiet erklärt.
Art. 2
Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
GS 21.603