523.11

Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes in der Gemeinde Bottmingen

Vom 29.12.1959 (Stand 01.01.1960)

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Art. 1

Dem Gesuch des Gemeinderates von Bottmingen vom 17. Dezember 1959 wird entsprochen und das von der Gemeinde auf der topographischen Karte 1 : 5000 rot eingezeichnete Gebiet, umfassend 170 Hektaren inklusive Wohngebiet, ab 1. Januar 1960 als Wildschongebiet erklärt.

Art. 2

Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

GS 21.603