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Ordnung für das spezialisierte Masterstudium International and Monetary Economics an denWirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Basel und Bern
Ordnung CS für das spezialisierte Masterstudium 2009-033 International and Monetary Economics an den Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Basel und Bern Vom 20. November 2008 Vom Universitätsrat genehmigt am 22. Januar 2009.
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel erlässt gestützt auf § 16 lit. d des Statuts der Universität Basel vom 12. Dezember 20071), folgende Studienordnung.
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Zweck und Geltungsbereich
Art. 1 . Diese Ordnung regelt das spezialisierte Masterstudium International and Monetary Economics an den Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultäten der Universitäten Basel und Bern (im folgenden: Partnerfakultäten).
Sie gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel das Masterstudium International and Monetary Economics studieren.
Verliehene Grade
Art. 2 . Die Partnerfakultäten verleihen für ein erfolgreiches Masterstudium International and Monetary Economics den Grad eines «Master
of Science in International and Monetary Economics».
Zulassung zum Studium
Art. 3 . Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 18. Mai 2005 und in den geltenden Zulassungsrichtlinien des Rektorats geregelt.
Studierende, welche über einen an einer Schweizer Universität erworbenen Bachelorgrad verfügen, werden für das spezialisierte Masterstudium zugelassen, falls sie die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen:
a) Studierende müssen spezielle Kenntnisse im Bereich quantitativer Methoden und der Volkswirtschaftslehre nachweisen. Dies erfolgt durch eine der zwei folgenden Möglichkeiten: – an einer Schweizer Universität erworbener Bachelorgrad in der Studienrichtung Volkswirtschaft mit der Abschlussnote von mindestens 5,0 (ungerundet).
1) SG 440.110.
– an einer Schweizer Universität erworbener Bachelorgrad in einer betreffend Inhalt oder Methodik der Volkswirtschaftslehre verwandten Studienrichtung mit der Abschlussnote von mindestens 5,0 (ungerundet) sowie einem GMAT-Test oder GRE-Test im obersten Leistungsbereich (ein Resultat, das die 20% besten KandidatInnen erreichen).
b) Nachweis ausreichender Englischkenntnisse gemäss Abs. 4.
Die Zulassung für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Empfehlung des Governing Board auf Antrag der Prüfungskommission der Fakultät. Diese empfiehlt dem Rektorat die Zulassung.
Die Zulassung zum spezialisierten Masterstudium International and Monetary Economics erfordert den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) gemäss den geltenden Regelungen der Universität Basel.
Das Rektorat eröffnet den Studienanwärterinnen und Studienanwärtern den Entscheid über die Zulassung oder Nichtzulassung durch Verfügung.
Studienbeginn
Art. 4 . Das Masterstudium in International and Monetary Economics
kann im Herbstsemester oder im Frühjahrsemester begonnen werden.
Zweiter Abschnitt: Studium und Kreditpunkte Umfang des Studiengangs
Art. 5 . Das Masterstudium International and Monetary Economics umfasst 90 Kreditpunkte (ECTS) mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern im Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich
das Studium entsprechend.
Die Berechnung der Kreditpunkte richtet sich nach dem European Credit Transfer System ECTS. Die Anzahl Kreditpunkte pro Lehrveranstaltung entspricht dem durchschnittlichen realen Lernaufwand für die Studierenden. Als Richtwert wird ein Kreditpunkt für 30 Stunden studentischer Arbeitszeit einer bzw. eines durchschnittlichen Studierenden vergeben.
Nach Empfehlung des Governing Board genehmigt die Curriculumskommission der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät jedes Semester die Anzahl der in den Lehrveranstaltungen erwerbbaren Kreditpunkte für das Masterstudium in International and Monetary Economics.
Studienplan und Wegleitung
Art. 6 . Die Fakultät erlässt einen Studienplan, welcher den Aufbau des
Studiengangs in Modulen festlegt. Ein Modul versteht sich als Zusammenfassung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen, deren innere Kohärenz sich aus den Studienzielen ergibt. Der Studienplan ist integrierter Bestandteil dieser Ordnung und wird im Anhang2) aufgeführt.
Der Studienplan enthält:
Den Aufbau des Studiengangs in Module und
die Anzahl der erforderlichen Kreditpunkte pro Modul sowie die Zuweisung der Leistungsüberprüfungsformen in den Modulen.
Die Partnerfakultäten erlassen eine Wegleitung, in welcher auch die Pflichtlehrveranstaltungen aufgeführt sind. Die Wegleitung darf keine Auswahlkriterien oder −verfahren einführen, die über die in dieser Ordnung genannten Bestimmungen hinausgehen. Im Streitfall gehen die Bestimmungen in der Ordnung und des Studienplans denjenigen der Wegleitung vor.
Weitere Einzelheiten werden im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
Gliederung und Bestehen des Studiums
Art. 7 . Das Masterstudium International and Monetary Economics gliedert sich in:
Module des Studiengangs im Umfang von 60 KP und
die Masterarbeit im Umfang von 30 KP.
Das Masterstudium International and Monetary Economics ist bestanden, wenn insgesamt 90 KP gemäss den Vorgaben des Studienplans erworben sind.
Dritter Abschnitt: Leistungsüberprüfungen Grundsatz
Art. 8 . Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen
erworben.
Form, Durchführung und Bewertung von Leistungsüberprüfungen sowie die Vergabe der Kreditpunkte von Leistungsüberprüfungen an der Universität Basel richten sich nach der Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 31. Januar 2008, sofern in dieser Ordnung nicht abweichend geregelt.
Form, Durchführung und Bewertung von Leistungsüberprüfungen an der Universität Bern erfolgen gemäss den an der Universität Bern geltenden Regeln.
2)
Art. 6 Abs. 1: Der Anhang wird hier nicht abgedruckt. Er kann auf der Homepage
der Universität Basel http://www.unibas.ch unter «Dokumente», «Rechtserlasse» eingesehen werden.
Gemeinsam angebotene Seminare
Art. 9 . Das gemeinsam angebotene Seminar ist eine Pflichtveranstaltung. Es wird semester- und abwechslungsweise von beiden Partnerfakultäten angeboten. Die Belegung ist an der durchführenden Universität vorzunehmen. Für dieses Seminar gelten die nachfolgenden Regeln.
Die Seminarleistung umfasst das Verfassen einer Seminararbeit sowie das Halten eines Vortrags hierzu. Die Seminarleistungen werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. vom verantwortlichen Dozenten festgelegt, und vor Beginn der Lehrveranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben. Form, Umfang und Zeitpunkt der Seminararbeit sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Die Bewertung der Seminarleistung erfolgt wie folgt:
Bewertung der Seminararbeit durch den für die jeweilige Arbeit zuständigen Dozenten bzw. die zuständige Dozentin, welche von der Universität Basel oder der Universität Bern sein können,
Bewertung des Vortrags über die Seminararbeit gemeinsam durch die am Seminar teilnehmenden Dozenten bzw. Dozentinnen der Universitäten Basel und Bern.
Die Gesamtbewertung erfolgt als gewichteter Durchschnitt der beiden Teilbewertungen, in Zehntelsnoten. Die Gewichtung wird frühzeitig im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben.
Eine Wiederholung von Seminararbeit oder Vortrag innerhalb desselben Seminars ist nicht möglich.
Masterarbeit
Art. 10 . Die Masterarbeit kann nach Wahl an der Universität Basel oder
an der Universität Bern abgelegt werden.
Studierende verfassen ihre Masterarbeit grundsätzlich am Ende des Masterstudiums. Details hierzu regelt die Wegleitung.
Alle übrigen Bestimmungen über die Form, Durchführung und Bewertung der Masterarbeit richten sich nach der Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 31. Januar 2008.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Art. 11 . Studien- und Prüfungsleistungen, die an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern im Rahmen des Masterstudiums International and Monetary Economics erworben wurden, werden von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Basel angerechnet.
Über die Anrechnung von Kreditpunkten und Noten, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität oder Hochschule erworben wurden, entscheidet die Curriculumskommission der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel.
Die Anrechnung von Noten sowie von Kreditpunkten wird durch Verfügung eröffnet.
Masternote
Art. 12 . Die Masternote berechnet sich aus dem mit Kreditpunkten gewichteten Mittel aller benoteten Studienleistungen des Masterstudiums und wird auf eine Zehntelsnote gerundet.
Die auf eine Zehntelsnote gerundete Masterarbeit wird ohne Prädikat bekannt gegeben. Als Massstab für die Beurteilung der so errechneten Gesamtleistung dient folgende Notenskala: 6,0 (ausgezeichnet), 5,5 (sehr gut), 5,0 (gut), 4,5 (befriedigend) und 4,0 (genügend).
Vierter Abschnitt: Abschluss des Studiums und akademischer Grad Abschluss des Masterstudiums und verliehener Grad
Art. 13 . Wer das Masterstudium International and Monetary Economics erfolgreich abgeschlossen hat, erhält von den Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Basel und Bern gemeinsam
den Grad eines «Master of Science» (M Sc) verliehen.
Studierende, die das Masterstudium International and Monetary Economics nicht erfolgreich abgeschlossen haben, werden vom Masterstudium International and Monetary Economics an der Universität Basel sowie an der Universität Bern ausgeschlossen. Dies wird vom Dekan oder der Dekanin durch Verfügung eröffnet.
Masterurkunde
Art. 14 . Wer das Masterstudium bestanden hat, erhält eine von der Dekanin bzw. dem Dekan unterzeichnete Urkunde der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel, die auch von der Dekanin
bzw. dem Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern unterzeichnet ist. Die Urkunde weist die Abschlussnote auf und ist mit dem Siegel der beiden Partnerfakultäten versehen.
Zeugnis und Diploma Supplement
Art. 15 . Die erbrachten Studienleistungen werden in einem Zeugnis der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel aufgeführt, in welchem die besuchten Lehrveranstaltungen, die dafür erworbenen Kreditpunkte und Noten, der Titel der Masterarbeit sowie die Masternote detailliert ausgewiesen sind.
Den Studierenden wird zusätzlich ein Diploma Supplement ausgehändigt.
Fünfter Abschnitt: Zuständigkeiten und Rechtsmittel Governing Board
Art. 16 . Die Oberaufsicht und Koordination zwischen den beiden Partnerfakultäten erfolgt in einem Governing Board des Masterstudiengangs International and Monetary Economics beider Fakultäten. Dieser empfiehlt den fakultären Gremien wie Prüfungs- und Curriculumskommission Entscheidungen in Sachen wie Zulassungsfragen, Lehrangebot, Wegleitung und Anrechnungsfragen.
Der Governing Board setzt sich zusammen aus Mitgliedern der beiden Fakultäten, wobei auch externe Personen dem Gremium angehören können. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt, wobei mehrmalige Wiederwahl möglich ist. Sämtliche Mitglieder des Governing Boards werden von beiden Fakultäten per Mehrheitsbeschluss gewählt.
Prüfungs- und Curriculumskommission der Fakultät
Art. 17 . Die Zusammensetzung und die Aufgaben richten sich nach der
Ordnung für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 31. Januar 2008.
Rechtsmittel
Art. 18 . Verfügungen gemäss dieser Ordnung bzw. der jeweiligen Studienordnung sind den Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen mitzuteilen. Sie
können gemäss dem Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel bei der vom Universitätsrat eingesetzten Rekurskommission angefochten werden.
Härtefälle
Art. 19 . In Härtefällen kann die Prüfungskommission begründete Ausnahmen von einzelnen Regelungen dieser Ordnung gewähren, so weit
diese grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen.
Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen Geltung und Übergangsbestimmung
Art. 20 . Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, welche das Masterstudium International and Monetary Economics an der Universität Basel
im Herbstsemester 2009 oder später beginnen.
Wirksamkeit
Art. 21 . Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2009
wirksam.