497.300
Denkmalverzeichnis
Vom 23. Juni 1981 (Stand 9. Juli 2026)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
Der Regierungsrat veröffentlicht, gestützt auf die §§ 14 und 15 des Denkmalschutzgesetzes vom 20. März 19801, erlässt folgendes Denkmalverzeichnis:2
Schlussbestimmungen Dieses Denkmalverzeichnis tritt auf den 1. Juli 1981 in Kraft. Die Bekanntmachung über den Schutz geschichtlich oder künstlerisch wertvoller Einzelbauten vom 7. Februar 1945 sowie die ergänzenden Regierungsratsbeschlüsse werden aufgehoben.
KB 27.06.1981