Merkblatt Steuern in Todesfällen (Startet einen Download)
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Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung 2026 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Erstellung der Steuererklärung – BalTax Bitte verwenden Sie für die Erstellung der unterjährigen Steuererklärung BalTax 2025 und wählen Sie «neuer Steuerfall» sowie anschliessend «Steuererklärung Beendigung 2026» gemäss nachste hender Abbildung.
Neuer Steuerfall
Wählen Sie eine Kategorie aus. Steuererklärung 2025 Neuerfassung: (Bei ganzjähriger Steuerpflicht im 2025, bei Zuzug aus dem Ausland im 2025 oder bei einer Anschlusserklärung nach dem Tod eines Ehegatten bzw. einer in eingetragener Partnerschaft lebenden Person im Jahr 2025). Steuererklärung Beendigung 2026: (Bei Austritt aus der Steuerpflicht BS mit Wegzug ins Ausland oder nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person im Jahr 2026). Wirtschaftliche Zugehörigkeit 2025: (Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Grundstückbesitz in BS und Wohnsitz ausserhalb BS). Wirtschaftliche Zugehörigkeit Beendigung 2026: (Bei Beendigung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in BS; Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Verkauf des Grundstücksbesitzes oder im Todesfall).
Sind Sie im Jahr 2025 ins Ausland weggezogen oder wollen Sie die Steuer erklärung bis zum Tod einer im 2025 verstorbenen Person ausfüllen, ist BalTax 2024 (Beendigung 2025) zu verwenden.
BalTax wird Sie im Weiteren bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen und Sie durch die Deklaration führen.
Abgabe der Steuererklärung Der Tod gilt als Beendigung der Steuerpflicht. Beim Tod einer alleinstehenden Person im Verlaufe des Jahres 2026 endet die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Ablebens. Die Erben und Erbinnen haben die Steuererklärung für den Zeitraum vom
1. Januar 2026 bis zum Ende der Steuerpflicht abzugeben. Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht
ist in der Steuererklärung anzugeben. Beim Tod eines Ehegatten im Verlaufe des Jahres 2026 erfolgt bis zum Todestag eine gemeinsame Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat für sich und zuhanden der Erben und Die eingetragene Partnerschaft Erbinnen die gemeinsame Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum Todes gleichgeschlechtlicher Paare wird gleich behandelt wie die Ehe. Die verwendeten tag abzugeben. Für den Rest des Jahres wird der überlebende Ehegatte als alleinstehende Person Begriffe wie verheiratet, getrennt, besteuert und hat eine eigene Steuererklärung für den Zeitraum vom Tag nach dem Tod bis zum geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ende des Jahres abzugeben. Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht ist in den Steuererklärungen Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss für die eingetragene Partnerschaft. anzugeben.
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Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung 2026 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Steuerbemessung Beim Tod einer alleinstehenden Person endet die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Ablebens. In der Steuererklärung 2026 ist das Einkommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht anzugeben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der deutschen Zinsusanz: Jahr = 360 Tage, Monat = 30 Tage. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt. Beim Tod einer verheirateten Person im Verlaufe der Steuerperiode erfolgt bis zum Todestag eine gemeinsame Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist für den Rest der Steuer periode als alleinstehende Person steuerpflichtig. Im Einzelnen gilt: In der gemeinsamen Steuererklärung 2026 der Ehegatten sind deren Einkommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht und deren Vermögen am Ende der Steuer pflicht anzugeben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuer satzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt. In der Steuererklärung 2026 des überlebenden Ehegatten ist dessen Einkommen ab dem Tag nach dem Tod bis zum Ende des Jahres und das Vermögen am 31. Dezember 2026 anzugeben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt.
Steuerzahlung Bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Tod der steuerpflichtigen Person werden die kantonalen Steuern 30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung, spätestens aber 12 Monate nach dem Ableben fällig. Die direkte Bundessteuer wird sofort fällig.
Einkünfte im In- und Ausland Der kantonalen Einkommenssteuer und der direkten Bundessteuer unterliegen alle wiederkehren den und einmaligen Einkünfte. Bei unterjähriger Steuerpflicht infolge Todesfall ist das Einkommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht steuerbar. Anzugeben ist das Einkommen vom 1. Januar bis zum Todestag. Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten.
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist der im Lohnausweis bescheinigte Nettolohn anzuge ben und der Lohnausweis vom 1. Januar bis Todestag beizulegen. Bei erwerbstätigen Ehegatten sind beide Lohnausweise bis Todestag einzureichen. Der Lohnnachgenuss wird bei den Erben und Erbinnen und nicht bei der verstorbenen Person als Einkommen besteuert. Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist der Gewinn bzw. der Verlust vom 1. Januar 2026 bis zum Todestag gemäss Jahresrechnung anzugeben.
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen Die Renten der eidgenössischen AHV und IV sowie Pensionen sind unabhängig vom Auszahlungs datum vom 1. Januar bis und mit demjenigen Monat anzugeben, in welchem die steuerpflichtige Person verstorben ist. Bei Leibrenten ist zudem anzugeben, ob die Auszahlung der Leistungen vor oder nachschüssig erfolgt. Die Auszahlungen sind zu belegen.
Einkünfte aus Guthaben, Wertschriften und Lotterien Einkünfte aus eigenen oder zur Nutzniessung überlassenen Guthaben, Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen sowie Gewinne aus Lotterien sind im Wertschriftenverzeichnis einzutragen. Anzu geben sind die Einkünfte vom 1. Januar bis zum Todestag. Erträge aus Konten und Sparheften sind nur anzugeben, wenn diese vor dem Todestag aufgehoben wurden, oder wenn im steuerpflichti gen Zeitraum Quartals- oder Semesterzinsen angefallen sind. Die Marchzinsen gemäss Erbschafts inventar sind nicht aufzuführen.
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Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung 2026 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Erträge aus qualifizierten Beteiligungen unterliegen einer Teilbesteuerung. Sie sind im Wertschriften verzeichnis anzugeben. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen erfolgt nicht mehr für die ganze Erben gemeinschaft im Wohnsitzkanton des Erblassers, sondern die Erben haben anteilmässig ihren Ver rechnungssteueranspruch in ihrem Wohnsitzkanton zu beantragen.
Einkünfte aus Liegenschaften Einkünfte aus eigenen oder zur Nutzniessung überlassenen Grundstücken und Liegenschaften sind im Liegenschaftenverzeichnis einzutragen. Anzugeben sind die Einkünfte vom 1. Januar bis zum Todestag. Bei vermieteten und verpachteten Grundstücken und Liegenschaften sind anzugeben:
Mietund Pachtzinseinnahmen bis und mit demjenigen Monat, in welchem die steuerpflichtige Person verstorben ist
Einnahmen aus Baurechtszinsen bis und mit demjenigen Monat, in welchem die steuerpflich tige Person verstorben ist
Mietwert der selbst genutzten Räumlichkeiten (ist auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen)
Bei selbst genutzten Grundstücken und Liegenschaften sind anzugeben:
Eigenmietwert (ist auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen)
Liegenschaftskosten können aufgrund einer Pauschale oder der tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden. Abziehbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, wenn sie vor dem Todestag bezahlt wurden. Sie sind zu belegen.
Abzüge Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten.
Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind unter den Abzügen geltend zu machen. Die Pauschalabzüge für Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind auf die Dauer der Steuerpflicht oder auf die Dauer der effektiven Erwerbstätigkeit umzurechnen. Abziehbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, wenn sie vor dem Todestag bezahlt wurden. Sie sind zu belegen.
Schuldzinsen / Unterhaltsbeiträge / Rentenleistungen Abziehbar sind die Schuldzinsen sowie die Unterhaltsbeiträge und die Rentenleistungen, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zahlungen sind zu belegen.
Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen Die Beiträge an die staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO), die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind abziehbar, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zahlungen sind zu belegen.
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Abziehbar sind die selbstbezahlten Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien. Sie sind auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen.
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Einkommensberechnung Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten.
Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten Abziehbar sind die Krankheits, Unfall- und Behinderungskosten, wenn sie vor dem Todestag ge leistet wurden. Die Aufwendungen sind zu belegen.
Beiträge an politische Parteien / Zuwendungen Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind unter Gemeinnützige Zuwendungen geltend zu machen. Abziehbar sind die Zuwendungen, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zuwendungen sind zu belegen.
Sozialabzüge Abziehbar sind die Sozialabzüge. Sie sind auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen.
Vermögen im In- und Ausland Der kantonalen Vermögenssteuer unterliegt das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver mögen. Bei unterjähriger Steuerpflicht infolge Todesfall wird die Vermögenssteuer im Verhältnis der Dauer der Steuerpflicht festgesetzt. Anzugeben ist das Vermögen am Todestag. Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten. Als Steuerwerte gelten in der Regel die Inventarwerte des Erbschaftsamtes des Kantons Basel-Stadt. Davon ausgenommen sind:
Guthaben und Wertschriften Eigene oder zur Nutzniessung überlassene Guthaben und Wertschriften sind im Wertschriften verzeichnis anzugeben. Aufzuführen sind die Werte aus dem Erbschaftsinventar ohne Marchzinsen. Nutzniessungsvermögen ist zum Todestag zu bewerten und ebenfalls anzugeben. Der massgebli che Steuerwert wird durch BalTax aufgrund Ihrer Angaben ermittelt. Sind die Bruttoerträge des Vorjahres nicht bekannt, können die Inventarwerte ohne Marchzinsen eingesetzt werden. Die Korrektur erfolgt von Amtes wegen.
Lebensversicherungen Rückkaufsfähige Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) sind anzugeben. Massgeblich ist der von der Versicherungsgesellschaft bescheinigte Rückkaufswert. Die Bescheini gung ist beizulegen.
Liegenschaften Eigene oder zur Nutzniessung überlassene Grundstücke und Liegenschaften sind im Liegenschaf tenverzeichnis anzugeben. Der massgebliche Steuerwert vermieteter Liegenschaften wird durch BalTax aufgrund Ihrer Angaben ermittelt. Sind die Miet- und Pachtzinseinnahmen des Vorjahres nicht bekannt, können die Inventarwerte eingesetzt werden. Die Korrektur erfolgt von Amtes wegen.
Schulden Schulden sind ohne aufgelaufene Marchzinsen im Schuldenverzeichnis geltend zu machen. Schul den aus dem Nachlass, die durch den Todesfall selbst oder nach dem Todestag entstanden sind, können nicht abgezogen werden (z. B. Bestattungskosten, Inventargebühren des Erbschaftsamtes usw.).
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