Merkblatt Anforderungen an Massnahmen (Startet einen Download)

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit

υ Basler Standortpaket

Merkblatt gültig für das Gesuchsjahr 2026 Umwelt: Anforderungen an Massnahmen Grundlage: § 23 der Verordnung zum Standortförderungsgesetz vom 24. Juni 2025

A. Ausgangslage

Gefördert werden Massnahmen, die den Vorgaben der nationalen und kantonalen Gesetzge- bung, den gängigen Normen und dem Stand der Technik entsprechen.

B. Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben Auf gesetzlicher Ebene sind alle geltenden und relevanten Bestimmungen einzuhalten, insbeson- dere die Vorgaben aus dem Energiegesetz (EnG) und der Energieverordnung (EnV) Basel-Stadt. Normen und Standards Massnahmen haben die Vorgaben aus den zum Zeitpunkt der Umsetzung geltenden Normen ein- zuhalten, namentlich die Vorgaben aus SIA-Normen, DIN-EN-ISO Normen und die ISO-Norm

50001.

Stand der Technik Massnahmen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik umzusetzen. Ein Umstieg auf eine veraltete Technik sowie überholte Standards und Richtlinien sind nicht förderberechtigt.

C. Weiteres

1. Energiegesetz (EnG, SG 772.100) - Kanton Basel-Stadt - Erlass-Sammlung

2. Energieverordnung (EnV, SG 772.110) – Kanton Basel-Stadt- Erlass-Sammlung

3. SIA-Normen

Stand: 20. April 2026