Begleitschreiben der Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung (Startet einen Download)
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt
Steuerverwaltung
Fischmarkt 10 CH-4001 Basel
Telefon +41 61 267 46 46 E-Mail steuerverwaltung@bs.ch Internet www.steuerverwaltung.bs.ch
Basel, Dezember 2022
Aktualisierte Broschüre Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung Ausgabe 2023
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben die Broschüre «Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung», Ausgabe 2023, aktualisiert. Diese finden Sie neben weiteren Formularen und Merkblättern auf unserer Homepage www.steuerverwaltung.bs.ch/quellensteuer. Die Wegleitung wird online in Bezug auf die geltenden Doppelbesteuerungsab kommen laufend aktualisiert.
Quellensteuertarife ab 2023 Die Quellensteuertarife des Bundes und des Kantons Basel-Stadt werden ab dem 1. Januar 2023 an die Teuerung angepasst. Ausserdem erfolgt eine Anpassung der pauschalen BVG Beiträge im Tarif. An seiner Sitzung vom 21. September 2022 stimmte der Grosse Rat dem Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen «Entlastung von Familien» (nachfolgend: Gegenvorschlag) zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Wird der Gegenvorschlag in der Referendumsabstimmung am 12. März 2023 angenommen, so werden die Einkommenssteuern rückwirkend zusätzlich gesenkt. Die Quellensteuertarife werden deshalb bereits jetzt an die neuen Abzüge und Einkommenssteuertarife angepasst. Die Erhebung der Quellensteuern wird somit bereits mit den angepassten Quellensteuertarifen erfolgen. Falls der Gegenvorschlag an der Urne verworfen wird, werden die Quellensteuertarife rückwirkend per 1. Januar 2023 an die ohne Gegenvorschlag geltenden Abzüge und Tarife angepasst. Hierüber würden Sie selbstverständlich umgehend informiert. Ebenfalls finden Sie in unserer Wegleitung die neuen Tarife für Kapitalleistungen von im Ausland wohnhaften Personen.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Sie können für Arbeitnehmende mit geringfügiger Erwerbstätigkeit die Beiträge für die AHV, die IV, die Unfall- und Arbeitslosenversicherung und die EO sowie die Quellensteuern im vereinfachten Verfahren bei der AHV Ausgleichskasse abrechnen. Rechnen Sie nach diesem Verfahren ab, so entfällt die Pflicht zur Ablieferung einer Quellensteuer an die Steuerverwaltung. Haben Sie Fragen? Unsere Sachbearbeitenden geben Ihnen gerne unter der Telefonnummer 061 267 98 14 oder unter der E-Mail-Adresse quellensteuer@bs.ch Auskunft.
Freundliche Grüsse Steuerverwaltung Basel-Stadt
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