Merkblatt eBill (Startet einen Download)
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt im Internet publiziert unter: www.bs.ch/steuerverwaltung Steuerverwaltung
Merkblatt eBill vom 14. Oktober 2025
Die E-Rechnung (eBill) ist ein Service der Schweizer Finanzinstitute, der es ermöglicht, Rechnungen und Veranlagungsverfügungen direkt im E-Banking oder E-Finance zu erhalten und zu bezahlen. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt bietet den Service für natürliche Personen an. Juristische Personen können den Dienst nicht nutzen.
A. Vorteile
eBill ist sicher. Die Übermittlung von eBill ist verschlüsselt; die Daten können von Dritten nicht eingesehen werden. Die Rechnungen können mit wenigen Klicks bezahlt werden. Das manuelle Eingeben von Empfängerdaten, Betrag und Referenznummer entfällt, wodurch Tippfehler vermieden werden. Steuerdokumente können elektronisch archiviert werden. Durch den elektronischen Versand und die digitale Archivierung wird zudem der Papierverbrauch reduziert.
B. Anmeldung
Falls noch keine Registrierung für eBill besteht, ist diese zunächst durchzuführen. Es gibt zwei Registrierungsmöglichkeiten.
Registrierung über das eBill-Portal Im E-Banking oder E-Finance-Portal ist der Menüpunkt "eBill" auszuwählen. Aus der Liste der Rechnungssteller ist die "Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt" auszuwählen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen. Für die Registrierung werden folgende Angaben benötigt: PersID, Geburtsdatum und AHV-Nummer. Die PersID ist auf den Steuerdokumenten abgedruckt.
Direktregistrierung nach Zahlung einer Steuerrechnung Nach der Begleichung einer Steuerrechnung im E-Banking oder E-Finance-Portal erfolgt ein Hinweis über die Nutzung von eBill. Es besteht die Möglichkeit eBill direkt zu aktivieren. Wird eBill aktiviert, werden der Steuerverwaltung alle notwendigen Informationen übermittelt. Künftig erfolgt dann die Zustellung der Veranlagungsverfügungen über eBill.
C. Wichtige Hinweise
Einsprachen müssen weiterhin schriftlich in Papierform erhoben werden. Das Nichtherunterladen oder die Ablehnung der Dokumente gilt nicht als Einsprache.
eBill ist nur für natürliche Personen möglich. Eine Anmeldung für eBill hat durch die steuerpflichtige natürliche Person im eigenen E-Banking / E-Finance-Portal zu erfolgen. Anmeldungen für andere natürliche Personen (auch für nahe Verwandte) im eigenen E-Banking / E-Finance-Portal werden bei der Steuerverwaltung nicht registriert.
Im Falle einer Eheschliessung, rechtlichen oder tatsächlichen Trennung, Scheidung oder bei Todesfall wird eine bestehende eBill-Registrierung von der Steuerverwaltung automatisch
ID Nummer 1/2
Steuerverwaltung Basel-Stadt MB Abt Kurzbezeichnung
deaktiviert. Bis zu einer erneuten Anmeldung bei eBill erfolgt der Versand wieder auf dem Postweg.
Besteht eine Vertreteradresse, werden die Steuerdokumente auch nach der Anmeldung für eBill weiterhin per Post an die Vertreteradresse zugestellt. Bei Ermessensveranlagungen, speziellen Steuern und Nachsteuern erfolgt der Versand ebenfalls auf dem Postweg.
D. Nutzungsbedingungen und gesetzliche Grundlagen
Eine vollständige Übersicht und weitere rechtliche Informationen zur elektronischen Zustellung von Verfügungen und Rechnungen sind in den Nutzungsbedingungen und in den §§ 100a-100f der Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern (Steuerverordnung StV; SG 640.110) vom
14. November 2000.
E. Kontakt
Technische Informationen zu eBill finden Sie unter www.ebill.ch.
Fachliche Fragen zu eBill können per E-Mail (steuerbezug@bs.ch) oder telefonisch (061 267 98 05) an die Abteilung Dienste und Steuerbezug der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt gerichtet werden.
ID Nummer 2/2