Merkblatt Berufsausübungsbewilligung (Startet einen Download)
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Veterinäramt
MERKBLATT
für die Erteilung von Bewilligungen zur selbstständigen Berufsausübung für
Tierärztinnen oder Tierärzte
im Kanton Basel-Stadt
Rechtsgrundlagen:
Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) vom 23. Juni 2006 (SR 811.11)
Gesundheitsgesetz (GesG) vom 21. September 2011 (SG 300.100)
Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen (Bewilligungsverord- nung) vom 6. Dezember 2011 (SG 310.120)
I. Erteilung von Bewilligungen zur selbstständigen Berufsausübung an In- haberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms 1 Erforderliche Angaben und Unterlagen :
Eidgenössisches Diplom
Falls vorhanden:
Ausweise über Weiterbildungstitel (Fachtitel/private Weiterbildungsausweise)
Promotionsurkunde (Doktortitel)
Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als sechs Monate)
Adresse des zukünftigen Praxisortes bzw. Ortes der Berufsausübung
Angabe über Datum bzw. Zeitpunkt der beabsichtigten Praxiseröffnung bzw. Tätigkeitsauf- nahme sowie geplante Öffnungszeiten
Falls bereits Praxisbewilligung in einem anderen Kanton (oder Land) vorhanden ist oder war: Bewilligung sowie Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) der zuständigen Gesundheitsbehörde
Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Beschrieb Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen der Praxis
Angaben über angestellte Fachpersonen
Beschäftigungsgrad Gesuchstellerin oder Gesuchsteller.
1 Im Gesuchsformular ist festgehalten, von welchen Unterlagen eine amtlich oder notariell beglaubigte und allenfalls übersetzte Kopie einzureichen ist.
Merkblatt Erteilung Berufsausübung selbständiger Tierarzt/Tierärztin DOK 4.10.04 / Seite 1/3
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II. Erteilung von Bewilligungen zur selbstständigen Berufsausübung an Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Erforderliche Angaben und Unterlagen:
Ausländisches Diplom (Approbation)
Falls vorhanden:
Ausweise über Weiterbildungstitel (Fachtitel/private Weiterbildungsausweise)
Promotionsurkunde (Doktortitel)
Anerkennung Diplom und Fachtitel durch Medizinalberufekommission (MEBEKO)
Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als sechs Monate). Ist eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller im Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht schon während 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft, hat sie bzw. er zusätzlich einen ent- sprechenden Strafregisterauszug (Führungszeugnis) des ehemaligen Wohnsitzlandes (im Original) beizubringen
Adresse des zukünftigen Praxisortes bzw. Ortes der Berufsausübung
Aufenthalts-, Niederlassungs – oder Grenzgängerbewilligung
Angabe über Datum bzw. Zeitpunkt der beabsichtigten Praxiseröffnung bzw. Tätigkeitsauf- nahme sowie geplante Öffnungszeiten
Falls bereits Praxisbewilligung in einem anderen Kanton oder Land vorhanden ist oder war: Bewilligung sowie Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitserklärung) der zuständigen Gesundheitsbehörde
Nachweis über genügende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B2 gemäss europäischem Referenzrahmen für Sprachen, falls die Muttersprache nicht Deutsch ist)
Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Beschrieb Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen der Praxis
Angaben über angestellte Fachpersonen
Beschäftigungsgrad Gesuchstellerin oder Gesuchsteller.
III. Allgemeine Anleitung zum Procedere für Gesuchstellung und Erteilung der Bewilligung
1. Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Tätigkeit als Tierärztin oder
Tierarzt ist beim Veterinäramt Basel-Stadt, Schlachthofstrasse 55, Postfach 448, 4012 Basel, einzureichen.
2. Beim Gesundheitsdepartement, Bereich Gesundheitsschutz, Veterinäramt, können Gesuchs- formulare angefordert werden. Diese sind auch online im Internet abrufbar unter www.veterinaeramt.bs.ch.
3. Dem Gesuch sind alle erforderlichen Unterlagen beizulegen. Ohne vollständige Unterlagen
wird kein Gesuch behandelt. Allenfalls notwendige Anerkennungen der Diplome bzw. Approba- tionen und Fachtitel sind demnach vor Einreichung der Gesuche einzuholen.
4. Bei unvollständig eingereichten Gesuchen wird der/die Gesuchsteller/in aufgefordert, die erfor- derlichen Unterlagen nachzureichen. Die Behandlung des Gesuches ruht während dieser Zeit.
5. Kann nach Prüfung des Gesuches eine Bewilligung erteilt werden, wird diese vom Kan- tonstierarzt unterzeichnet. Dieser erteilt auch Bewilligungen zum Detailhandel mit Tierarzneimit- teln.
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7. Die Aufnahme der Praxistätigkeit bzw. der Berufsausübung ist erst nach Vorliegen der Praxis- bewilligung gestattet. Wer Tierarzneimittel aus der tierärztlichen Privatapotheke abgibt, benötigt zusätzlich eine kantonale Detailhandelsbewilligung (Art. 30 HMG).
8. Falls die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller der Meinung ist, es sei das Binnenmarktge- setz auf sie/ihn anwendbar (bereits im Besitze einer Berufsausübungsbewilligung in einem ande- ren Kanton) und sie bzw. er hätte nicht alle für eine Bewilligungserteilung erforderlichen Unterla- gen einzureichen, ist dies entsprechend zu vermerken.
9. Für die Bewilligungserteilung wird eine Gebühr von zurzeit CHF 700.00 verlangt.
10. Die Bewilligungserteilung wird im Kantonsblatt Basel-Stadt publiziert.
Adressen:
Für die Anerkennung von ausländischen Diplomen und Weiterbildungstiteln: Medizinalberufekommission MEBEKO, Bundesamt für Gesundheit, Schwarzenburgstr. 165, Postfach 3003 Bern
Für Strafregisterauszüge: Schweizerisches Strafregister, Bundesrain 20, 3003 Bern
Für Gesuchsformulare und Einreichung von Gesuchen: Veterinäramt, Schlachthofsrasse 55, 4012 Basel, Tel. 061 385 32 28
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