Begleitschreiben der Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung (Startet einen Download)

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt

Steuerverwaltung

Fischmarkt 10 CH-4001 Basel

Telefon +41 61 267 46 46 E-Mail steuerverwaltung@bs.ch Internet www.steuerverwaltung.bs.ch

Basel, Dezember 2023

Aktualisierte Broschüre Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung Ausgabe 2024

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben die Broschüre «Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung», ­Ausgabe 2024, aktualisiert. Diese finden Sie neben weiteren Formularen und Merkblättern auf unserer Homepage www.steuerverwaltung.bs.ch/quellensteuer. Die Wegleitung wird online in Bezug auf die geltenden Doppelbesteuerungs­ abkommen laufend aktualisiert.

Quellensteuertarife ab 2024 Die Quellensteuertarife des Bundes und des Kantons Basel-Stadt werden ab dem 1. Januar 2024 an die Teuerung angepasst. Ausserdem erfolgt eine Anpassung des Medianwerts der effektiven Lohneinkünfte. Ebenfalls finden Sie die neuen Tarife für Kapitalleistungen von im Ausland wohnhaften Personen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Sie können für Arbeitnehmende mit geringfügiger Erwerbstätigkeit die Beiträge für die AHV, die IV, die Unfall- und Arbeitslosenversicherung und die EO sowie die Quellensteuern im verein­fachten Verfahren bei der AHV Ausgleichskasse abrechnen. Rechnen Sie nach diesem Verfahren ab, so entfällt die Pflicht zur Ablieferung einer Quellensteuer an die Steuerverwaltung. Haben Sie Fragen? Unsere Sachbearbeitenden geben Ihnen gerne unter der Telefonnummer 061 267 98 14 oder unter der E-Mail-Adresse quellensteuer@bs.ch Auskunft.

Freundliche Grüsse Steuerverwaltung Basel-Stadt

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