Merkblatt Investitionskosten (Startet einen Download)

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Amt für Wirtschaft und Arbeit

υ Basler Standortpaket

Merkblatt gültig für das Gesuchsjahr 2026 Umwelt: Investitionskosten Grundlage: § 24 der Verordnung zum Standortförderungsgesetz vom 24. Juni 2025

A. Ausgangslage

Gefördert werden umgesetzte Massnahmen, die eine Reduktion direkter Treibhausgasemissio- nen (Scope 1) oder eine Steigerung der Energieeffizienz bewirken (§ 23). Die Fördersätze wer- den in § 24 der Verordnung zum Standortförderungsgesetz geregelt.

B. Definition Investitionskosten

Die Investitionskosten einer umgesetzten Massnahme umfassen die Anschaffung, Installation so- wie Inbetriebnahme der Massnahme oder die Nachrüstung, einschliesslich Bauteilen und Installa- tion – jeweils ohne Mehrwertsteuer.

C. Dokumentation und Bestätigung

Die Investitionskosten sind durch Rechnungskopien oder entsprechende Auszüge zu belegen. Massgebend ist, dass die Investitionen im Rahmen der Gesuchsbearbeitung nachvollziehbar, plausibel und prüfbar sind. Für die Bestätigung der Investitionskosten stellt der Kanton das «De- klarationsformular umgesetzte Massnahmen» (siehe Abschnitt D, Punkt 1) zur Verfügung. Ent- sprechende Rechnungskopien oder Auszüge sind zusammen mit dem Gesuch einzureichen.

D. Weiteres

Download als Excel: Deklarationsformular umgesetzte Massnahmen

Stand: 20. April 2026