VII D/6/2
Beschluss über die Gewährung eines Beitrages von 3'600'000 Franken zur finanziellen Sanierung der Braunwaldbahn AG
Vom 04.05.1997 (Stand 04.05.1997)
(Erlassen von der Landsgemeinde 4. Mai 1997)
Ziff. 1
Unter Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung 1997 der Braunwaldbahn AG zum Kapitalschnitt verpflichtet sich der Kanton Glarus gegenüber der Braunwaldbahn AG, einen Sanierungsbeitrag in Höhe von total 3'600'000 Franken zu leisten. Der Sanierungsbeitrag gliedert sich wie folgt:
Liberierung von voll eingezahltem Aktienkapital von: Fr. 1'700'000
A-fonds-perdu-Beitrag: Fr. 1'900'000
Total: Fr. 3'600'000
Entsprechend zeichnet der Kanton Glarus nach der Zustimmung der Generalversammlung 1997 zum Kapitalschnitt Aktienkapital in Höhe von 1'700'000 Franken und zahlt den Liberierungsbetrag bar auf das Aktienkapitaleinzahlungskonto ein. Den A-fonds-perdu-Beitrag von 1'900'000 Franken stellt der Kanton Glarus bis spätestens 30. Juni 1997 der Braunwaldbahn AG zur Verfügung.
Unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre erhält der Kanton Glarus Aktien in Höhe von insgesamt 1'700'000 Franken nominell zugewiesen.
Der Sanierungsbeitrag des Kantons Glarus dient der Sanierung der Braunwald-Standseilbahn AG. Unter Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung 1997 zum Kapitalschnitt, des Zustandekommens der Wiedererhöhung des Grundkapitals auf mindestens 6'000'000 Franken (Eintragung der entsprechenden Statutenänderung im Handelsregister) und des Erhalts des A-fonds-perdu-Beitrages verzichtet die Braunwaldbahn AG rückwirkend per 1. Januar 1997 auf Forderungen gegenüber der Braunwald-Standseilbahn AG in Höhe von 3'100'000 Franken.
Die Braunwaldbahn AG verpflichtet sich, bestehende Forderungen gegenüber der Braunwald-Standseilbahn AG bis zur Höhe von 3'100'000 Franken bis zur Generalversammlung 1997 bzw. dem Erhalt des vollständigen Sanierungsbeitrages des Kantons Glarus weder fällig zu stellen noch in irgendeiner Form zu tilgen.
Die Mittel aus dem Sanierungsbeitrag sind von der Braunwaldbahn AG wie folgt zu verwenden:
a. als Liquiditätszuschuss für die Braunwaldbahn AG: Fr. 1'000'000
b. zur Amortisation von Bankdarlehen:
1. Darlehen Glarner Kantonalbank: Fr. 1'274'100
2. Darlehen Schweizerische Kreditanstalt: Fr. 1'325'900
c. Total: Fr. 3'600'000
Ziff. 2
Der Sanierungsanteil des Kantons Glarus in Höhe von 3,6 Millionen Franken ist wie folgt zu verwenden:
Ein Betrag in Höhe von 3,1 Millionen Franken zweckgebunden für die finanzielle Sanierung der Braunwald-Standseilbahn AG, nämlich 1,9 Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beitrag und 1,2 Millionen Franken gegen Aktientitel der Braunwaldbahn AG. Die Zweckbindung dieser Mittel ist in der Sanierungsvereinbarung festgehalten.
Ein Betrag in Höhe von 0,5 Millionen Franken für die Barliberierung von Aktienkapital der Braunwaldbahn AG.
Ziff. 3
Der Beitrag des Kantons Glarus in Höhe von 3'600'000 Franken wird durch den Kantonsanteil am Ertrag der Verkehrssteuern verzinst und amortisiert. Allfällige Erlöse und Dividenden aus der Beteiligung des Kantons bei der Braunwaldbahn AG gemäss vorliegendem Beschluss fliessen in das Konto Verkehrssteuer.
Ziff. 4
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
SBE VI/5 452