Merkblatt betreffend weitere Leistungen durch Erwerber
Merkblatt | |||||
Grundstückgewinnsteuer | |||||
Kanton Graubünden weitere Leistungen durch Erwerber / Seite 1 | |||||
Im Rahmen von Grundstückveräusserungsgeschäften erbringen die Erwerber nebst der Bezahlung des beurkundeten | |||||
Kaufpreises unter Umständen noch weitere Leistungen. Häufig geschieht dies in Form | der Einräumung von | unent- | |||
geltlichen Nutzungsrechten oder der Leistung von Rentenzahlungen, jeweils | auf Lebzeiten der Berechtigten. Für | ||||
die Besteuerung der Veräusserungsgeschäfte muss der Wert dieser | Leistungen zum Veräusserungszeitpunkt | ermittelt | |||
werden. Für die Berechnung (Kapitalsierung) dieses Wertes wird auf die Dauer der verbleibenden statistischen Lebens- | |||||
erwartung der Leistungsempfänger abgestellt. Die betreffende Umrechnungstabelle der Eidgenössischen Steuerverwal- | |||||
tung (EStV) findet sich als Anhang am Schluss des vorliegenden Merkblattes. Nachstehend wird die Berücksichtigung | |||||
der Einräumung von Nutzniessungsrechten und der Leistung von Leibrenten bei der Ermittlung des für die Besteuerung | |||||
massgebenden Veräusserungserlöses anhand jeweils eines Beispiels aufgezeigt. | |||||
1. Vorbehaltenes unentgeltliches Nutzungsrecht | |||||
Sachverhalt: | |||||
Herr A. (Jahrgang 1947) verkauft im Jahr 2016 an B. eine Liegenschaft in X. Der beurkundete Veräusserungspreis | |||||
beträgt Fr. 500'000.-, zahlbar durch Hypothekarübernahme (Fr. 300'000.-; Zinssatz 3 %) sowie Barzahlung | |||||
(Fr. 200'000.-). Gleichzeitig behält sich A. die lebenslängliche unentgeltliche Nutzniessung am Verkaufsobjekt vor (jähr- licher Eigenmietwert Fr. 20‘000.-). A. trägt als Nutzniessungsberechtigter die Hypothekarzinsen und den Unterhalt (vgl.
Berechnung Veräusserungserlös: | |||||
Beurkundeter Veräusserungserlös | Fr. | 500'000.- | |||
Jährlicher Eigenmietwert | Fr. | 20'000.- | |||
./. Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwertes) | - | Fr. | 4'000.- | ||
./. Jährlicher Hypothekarzins (3 % von Fr. 300'000.-) | - | Fr. | 9'000.- | ||
Jährlicher Nettowert Nutzniessung | Fr. | 7'000.- | |||
Kapitalisierter Nutzniessungswert (17.11 x Fr. 7'000.-)* | Fr. | 119'770.- | |||
Für Besteuerung massgebender Veräusserungserlös | Fr. | 619'770.- | |||
* Herr A. ist 69 Jahre alt. Gemäss Umrechnungstabelle der EStV beträgt | seine statistische Restlebensdauer 17.11 Jahre | ||||
(= 1'000/58.42) | |||||
Bemerkungen:
Aufgrund der gesetzlichen Regelung in den Artikeln 745 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) trägt bei der Nutznies-
sung der Nutzniessungsberechtigte den Unterhalt und die Zinsen. | Beim ausschliesslichen Wohnrecht trägt der Berech- | ||||
tigte nur den Unterhalt und beim Wohnrecht im Sinne eines blossen Mitbenutzungsrechtes mit dem Eigentümer auch | |||||
keinen Unterhalt (Art. 778 ZGB). Massgebend für die Berechnung ist indessen stets die konkrete vertragliche Ausge- | |||||
staltung. | |||||
Wird das Nutzungsrecht mehreren Personen gemeinschaftlich eingeräumt, so ist für die Berechnung seines Wertes jene | |||||
Person mit der höchsten statistischen Lebenserwartung massgebend. | |||||
2. Rentenzahlung | |||||
Sachverhalt: | |||||
Frau A. (Jahrgang 1957) verkauft im Jahr 2016 an B. eine Liegenschaft in Y. Der beurkundete Veräusserungspreis | |||||
beträgt Fr. 100'000.-. Gleichzeitig vereinbart A. im Sinne von Art. 516 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR;
SR 220) mit B. die Zahlung einer lebenslänglichen Leibrente von | jährlich Fr. 20'000.-. | ||||
Berechnung Veräusserungserlös: | |||||
Beurkundeter Veräusserungserlös | Fr. | 100'000.- | |||
Kapitalisierter Rentenanspruch (25.06 x Fr. 20'000.-)* | Fr. | 501'200.- | |||
Für Besteuerung massgebender Veräusserungserlös | Fr. | 601'200.- | |||
* Frau A. ist 59 Jahre alt. Gemäss Umrechnungstabelle der EStV beträgt | ihre statistische Restlebensdauer 25.06 Jahre | ||||
(= 1'000/39.90) | |||||
Merkblatt Grundstückgewinnsteuer Kanton Graubünden weitere Leistungen durch Erwerber / Seite 2
Anhang