Merkblatt betreffend weitere Leistungen durch Erwerber

Merkblatt

Grundstückgewinnsteuer

Kanton Graubünden weitere Leistungen durch Erwerber / Seite 1

Im Rahmen von Grundstückveräusserungsgeschäften erbringen die Erwerber nebst der Bezahlung des beurkundeten

Kaufpreises unter Umständen noch weitere Leistungen. Häufig geschieht dies in Form

der Einräumung von

unent-

geltlichen Nutzungsrechten oder der Leistung von Rentenzahlungen, jeweils

auf Lebzeiten der Berechtigten. Für

die Besteuerung der Veräusserungsgeschäfte muss der Wert dieser

Leistungen zum Veräusserungszeitpunkt

ermittelt

werden. Für die Berechnung (Kapitalsierung) dieses Wertes wird auf die Dauer der verbleibenden statistischen Lebens-

erwartung der Leistungsempfänger abgestellt. Die betreffende Umrechnungstabelle der Eidgenössischen Steuerverwal-

tung (EStV) findet sich als Anhang am Schluss des vorliegenden Merkblattes. Nachstehend wird die Berücksichtigung

der Einräumung von Nutzniessungsrechten und der Leistung von Leibrenten bei der Ermittlung des für die Besteuerung

massgebenden Veräusserungserlöses anhand jeweils eines Beispiels aufgezeigt.

1. Vorbehaltenes unentgeltliches Nutzungsrecht

Sachverhalt:

Herr A. (Jahrgang 1947) verkauft im Jahr 2016 an B. eine Liegenschaft in X. Der beurkundete Veräusserungspreis

beträgt Fr. 500'000.-, zahlbar durch Hypothekarübernahme (Fr. 300'000.-; Zinssatz 3 %) sowie Barzahlung

(Fr. 200'000.-). Gleichzeitig behält sich A. die lebenslängliche unentgeltliche Nutzniessung am Verkaufsobjekt vor (jähr- licher Eigenmietwert Fr. 20‘000.-). A. trägt als Nutzniessungsberechtigter die Hypothekarzinsen und den Unterhalt (vgl.

Art. 764 f. ZGB).

Berechnung Veräusserungserlös:

Beurkundeter Veräusserungserlös

Fr.

500'000.-

Jährlicher Eigenmietwert

Fr.

20'000.-

./. Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwertes)

-

Fr.

4'000.-

./. Jährlicher Hypothekarzins (3 % von Fr. 300'000.-)

-

Fr.

9'000.-

Jährlicher Nettowert Nutzniessung

Fr.

7'000.-

Kapitalisierter Nutzniessungswert (17.11 x Fr. 7'000.-)*

Fr.

119'770.-

Für Besteuerung massgebender Veräusserungserlös

Fr.

619'770.-

* Herr A. ist 69 Jahre alt. Gemäss Umrechnungstabelle der EStV beträgt

seine statistische Restlebensdauer 17.11 Jahre

(= 1'000/58.42)

Bemerkungen:

Aufgrund der gesetzlichen Regelung in den Artikeln 745 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) trägt bei der Nutznies-

sung der Nutzniessungsberechtigte den Unterhalt und die Zinsen.

Beim ausschliesslichen Wohnrecht trägt der Berech-

tigte nur den Unterhalt und beim Wohnrecht im Sinne eines blossen Mitbenutzungsrechtes mit dem Eigentümer auch

keinen Unterhalt (Art. 778 ZGB). Massgebend für die Berechnung ist indessen stets die konkrete vertragliche Ausge-

staltung.

Wird das Nutzungsrecht mehreren Personen gemeinschaftlich eingeräumt, so ist für die Berechnung seines Wertes jene

Person mit der höchsten statistischen Lebenserwartung massgebend.

2. Rentenzahlung

Sachverhalt:

Frau A. (Jahrgang 1957) verkauft im Jahr 2016 an B. eine Liegenschaft in Y. Der beurkundete Veräusserungspreis

beträgt Fr. 100'000.-. Gleichzeitig vereinbart A. im Sinne von Art. 516 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR;

SR 220) mit B. die Zahlung einer lebenslänglichen Leibrente von

jährlich Fr. 20'000.-.

Berechnung Veräusserungserlös:

Beurkundeter Veräusserungserlös

Fr.

100'000.-

Kapitalisierter Rentenanspruch (25.06 x Fr. 20'000.-)*

Fr.

501'200.-

Für Besteuerung massgebender Veräusserungserlös

Fr.

601'200.-

* Frau A. ist 59 Jahre alt. Gemäss Umrechnungstabelle der EStV beträgt

ihre statistische Restlebensdauer 25.06 Jahre

(= 1'000/39.90)

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