292e

Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Büron und Triengen zu einem Betreibungskreis

vom 13.12.2005 (Stand 25.12.2005)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Büron und Triengen über die Vereinigung der Betreibungskreise Büron und Triengen per 1. Januar 2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

G 2005 485