297b

Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Knutwil und Mauensee zu einem Betreibungskreis

vom 21.09.1999 (Stand 26.09.1999)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justizdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Knutwil und Mauensee über die Vereinigung der Betreibungskreise Knutwil und Mauensee per 1. September 2000 zu einem einzigen Betreibungskreis Knutwil-Mauensee wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

K 1999 2387 | G 1999 283