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Reglement für den kantonalen Lehrmittelverlag als Zentralstelle für die Abgabe von Bureaumaterialien an die kantonalen Verwaltungen und Gerichte
Nr. 580 Reglement für den kantonalen Lehrmittelverlag als Zentralstelle für die Abgabe von Bureaumaterialien an die kantonalen Verwaltungen und Gerichte
vom 17. Oktober 1940 (Stand 1. November 1940)
Dieses Reglement ist überholt, formell aber noch in Kraft.