§ 3 Ziff. 7: Übertragung von Beteiligungsrechten an Immobiliengesellschaften
01.01.2024
Übertragung von Beteiligungsrechten an Immobiliengesellschaften
Als Veräusserung auch die Übertragung von Beteiligungsrechten des Privatvermögens an Immobiliengesellschaften, wenn diese Beteiligungsrechte ein Sondernutzungsrecht (z.B. ein Wohnrecht) an einer Wohneinheit (z.B. Wohnung in einem Ferienhaus) verkörpern. | 30 |