§ 179 Nr. 6: Selbständige Erwerbstätigkeit

01.07.2024

Selbständige Erwerbstätigkeit

1. Allgemeines

Selbständigerwerbende, die während einer Steuerperiode eine ausserkantonale Betriebsstätte begründen oder aufheben, sind am Geschäftsort für die ganze Steuerperiode steuerpflichtig. Somit besteuert der Betriebsstättekanton das im Kanton erzielte Erwerbseinkommen zum Satz des gesamten Jahreseinkommens (keine Hochrechnung des eigenen, unterjährigen Ergebnisses). Das Vermögen wird anhand der zeitlichen Gewichtungsmethode (nach der Dauer der Zugehörigkeit) dem Sekundärkanton zugewiesen. Vgl. KS SSK 18 Beispiele 15 u. 16 sowie LU StB Bd. 2 Weisungen StG § 179 Nr. 4.

2. Eigenkapitalzins

Das Einkommen von Selbständigerwerbenden wird aufgeteilt in das eigentliche Erwerbseinkommen und einen Zinsanteil für das investierte Eigenkapital. Das Eigenkapital entspricht mit Ausnahme der Geschäftswertschriften, die zum Steuerwert zu bewerten sind, und der Geschäftsliegenschaften, die zum Repartitionswert zu bewerten sind, dem Eigenkapital gemäss Bilanz. Bei einem negativen Eigenkapital entfällt der Eigenkapitalzins, ebenso bei einem Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Der Zinssatz richtet sich nach der für die Sozialversicherung (insbesondere AHV) geltenden Regelung. Er beträgt:

2021: 0,0%
2022: 1,5%
2023: 2,0%
2024: 1,5%
2025: 1,0%

3. Beispiele

3.1 Zuzug in den Kanton Luzern (Verlegung des Wohn- und Geschäftssitzes per 01.09.2022)

Vermögen am 31.12.2022

Total
CHF

Kanton LU
CHF

Kanton B
CHF

Betriebsvermögen

150'000

150'000

Wertschriftenvermögen

50'000

50'000

Subtotal

200'000

200'000

Korrektur infolge Sitzverlegung (150'000/360*240)

-100'000

100'000

Total Aktiven

200'000

100'000

100'000

in %

100%

50%

50%

Geschäftsschulden (verteilt nach Lage der Aktiven)

-67'000

-33'500

-33'500

Reinvermögen

133'000

66'500

66'500

Steuerfreier Betrag

-125'000

-62'500

-62'500

Steuerbares Vermögen

8'000

4'000

4'000

Einkommen 2022

Total
CHF

Kanton LU
CHF

Kanton B
CHF

Wertschriftenertrag

1'600

1'600

Eigenkaptialzins

1'245

415

830

Gesamter Vermögensertrag

2'845

2'015

830

Schuldzinsen (verteilt nach Lage der Aktien)

-1'400

-700

-700

Nettovermögensertrag

1'445

1'315

130

Lohneinkommen Ehefrau

50'000

50'000

Selbständiges Einkommen Ehemann

80'800

26'933

53'867

Berufsauslagen

-3'745

-3'745

Zweitverdienerabzug

-4'700

-2'725

-1'975

Reineinkommen

123'800

71'778

52'022

Sozialabzüge

-4'900

-2'841

-2'059

Steuerbares Einkommen

118'900

68'900

50'000

Eigenkapitalzins: Zinssatz 1,5%; Berechnungsbasis: Eigenkapital laut Bilanz; Zuteilung: Nach Lage der Geschäftsaktiven nach erfolgter Korrektur infolge Sitzverlegung.

Selbständiges Erwerbseinkommen: Verteilung des Einkommens nach der Dauer der zeitlichen Zugehörigkeit.

Bei Verlegung des Geschäftssitzes sowie bei Eröffnung oder Aufgabe einer Betriebsstätte muss kein Zwischenabschluss erstellt werden. Falls die Umsätze nicht nach Betriebsort aufgeteilt werden können, kann das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ersatzweise nach der Dauer der Zugehörigkeit oder nach Erwerbsfaktoren aufgeteilt werden.

3.2 Wegzug per 01.07.2022 aus dem Kanton Luzern mit Sitzverlegung unter Beibehaltung einer Betriebsstätte (Wohn- und Geschäftssitz Kanton A, Betriebsstätte Kanton LU)

Vermögen am 31.12.2022

Total
CHF

Kanton A
CHF

Kanton LU
CHF

Betriebsvermögen

300'000

100'000

200'000

Wertschriftenvermögen

50'000

50'000

Subtotal

350'000

150'000

200'000

Korrektur infolge Sitzverlegung / Eröffnung Betriebsstätte
(100'000/360*180)

-50'000

50'000

Total Aktiven

350'000

100'000

250'000

in %

100%

28,6%

71,4%

Geschäftsschulden (verteilt nach Lage der Aktiven)

-160'000

-45'714

-114'286

Reinvermögen

190'000

54'286

135'714

Steuerfreier Betrag

-125'000

-35'712

-89'288

Steuerbares Vermögen

65'000

19'000

46'000

Einkommen 2022

Total
CHF

Kanton A
CHF

Kanton LU
CHF

Wertschriftenertrag

1'000

1'000

Eigenkapitalzins

2'100

350

1'750

Gesamter Vermögensertrag

3'100

1'350

1'750

Schuldzinsen (verteilt nach Lage der Aktiven)

-5'000

-1'428

-3'572

Nettovermögensertrag

-1'900

-78

-1'822

Lohneinkommen Ehefrau

50'000

50'000

Selbständiges Einkommen Ehemann

102'100

25'933

76'167

Berufsauslagen

-3'900

-3'900

Zweitverdienerabzug

-4'700

-2'311

-2'389

Reineinkommen

141'600

69'644

71'956

Sozialabzüge

-4'900

-2'410

-2'490

Steuerbares Einkommen

136'700

67'200

69'500

Eigenkapitalzins: Zinssatz 1,5%; Berechnungsbasis: Eigenkapital laut Bilanz; Zuteilung: Nach Lage der Geschäftsaktiven nach erfolgter Korrektur infolge Sitzverlegung.

Selbständiges Erwerbseinkommen: Verteilung des Einkommens im Verhältnis der Umsätze.

Bei Verlegung des Geschäftssitzes sowie bei Eröffnung oder Aufgabe einer Betriebsstätte muss kein Zwischenabschluss erstellt werden. Falls die Umsätze nicht nach Betriebsort aufgeteilt werden können, kann das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ersatzweise nach Dauer der Zugehörigkeit oder nach Erwerbsfaktoren aufgeteilt werden.

3.3 Zuzug in den Kanton Luzern mit gebrochenen Geschäftsjahren (Verlegung des Wohn- und Geschäftssitzes per 01.03.2022, Geschäftsjahr 01.07.2021 - 30.06.2022)

Vermögen am 31.12.2022

Total
CHF

Kanton LU
CHF

Kanton B
CHF

Betriebsvermögen

800'000

800'000

Wertschriftenvermögen

500'500

500'500

Subtotal

1'300'500

1'300'500

Korrektur infolge Betriebsverlegung
(800'000/360*60)

-133'333

133'333

Total Aktiven

1'300'500

1'167'167

133'333

Steuerfreier Betrag

-62'500

-45'094

-6'406

Steuerbares Vermögen

1'238'000

1'111'000

127'000

Einkommen 2022

Total
CHF

Kanton LU
CHF

Kanton B
CHF

Wertschriftenertrag

20'000

20'000

Eigenkapitalzins

12'000

10'000

2'000

Gesamter Vermögensertrag

32'000

30'000

2'000

Selbständiges Einkommen Ehemann

92'000

76'666

15'334

Reineinkommen

124'000

106'666

17'334

Sozialabzüge

-2'500

-2'150

-350

Steuerbares Einkommen

121'500

104'500

17'000

Eigenkapitalzins: Zinssatz 1,5%; Berechnungsbasis: Eigenkapital laut Bilanz; Zuteilung: Nach Lage der Geschäftsaktiven nach erfolgter Korrektur infolge Betriebsverlegung.

Das selbständige Erwerbseinkommen wird nach der zeitlichen Zugehörigkeit in der Steuerperiode verteilt.

Für die Bemessung wird ein Gewinn herangezogen, der teilweise aus der vorausgegangenen Steuerperiode resultiert. Bei gebrochenen Geschäftsjahren stimmen Bemessungs- und Steuerperiode nicht vollständig überein. Ausscheidungsrechtlich wird nur der Abschluss in der Steuerperiode betrachtet und die Dauer der Domizile aufgrund der Zugehörigkeit innerhalb der Steuerperiode berechnet.