2015

Informationen zur Steuererklärung 2015

Steuererklärung einreichen Die Steuerformulare sind bis zur auf der Steuererklärung aufgedruckten Frist einzureichen. Wenn diese Frist nicht ausreicht, können Sie eine Fristerstreckung per Internet unter www.steuern.lu.ch > Fristerstreckungen oder beim Gemeindesteueramt verlangen. Selbständig- erwerbende reichen das Fristerstreckungsgesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein, oder ebenfalls mit e-Fristerstreckungen auf www.steuern.lu.ch.

Das Wertschriften- und Gutenhabenverzeichnis ist in jedem Fall zusammen mit der Steuererklärung ein- zureichen. Eine vorzeitige Einreichung des Verzeich- nisses bei Fristverlängerungen für die Steuererklärung ist nicht möglich.

Steuererklärung unterschreiben Es muss nur das Formular Steuererklärung unter- schrieben werden. Mit der Unterzeichnung der aus- gefüllten Steuererklärung wird gleichzeitig bestätigt, dass das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis vollständig ausgefüllt ist und die Angaben zur eidg. Verrechnungssteuer wahrheitsgetreu sind.

Wenn Sie die Steuererklärung mit dem Programm aus- füllen, müssen Sie nur das ausgedruckte Barcode-Blatt unterschreiben. Mit der Unterzeichnung des Barcode- Blattes sind für die Steuererklärung keine weiteren Unterschriften mehr zu leisten. Bitte das zugestellte Originalformular der Steuererklärung unausgefüllt r­etournieren ; es dient zur administrativen Erfassung des Eingangs Ihrer Steuererklärung.

Mietwertansätze Mit Änderung der Mietwertverordnung hat der Re- gierungsrat des Kantons Luzern die Mietwertansätze für das Steuerjahr 2015 an die Mietzinsteuerung angepasst.

Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge ( Säule 3a ) Für die Steuerperiode 2015 betragen die maximalen Abzüge für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen : für Steuerpflichtige, welche einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge ( 2. Säule ) angehören ­höchstens CHF 6‘768.– und für Steuerpflichtige, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge ( 2. Säule ) an- gehören, höchstens 20 % des Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 33‘840.–.

www.steuern.lu.ch Besuchen Sie unsere Website.

Hier finden Sie unter anderem Download der Steuersoftware steuern.lu.2015 inkl. unterjährige Steuerpflicht 2016

–– Informationen zur aktuellen Steuererklärung –– Hilfreiche Unterlagen –– e - Fristerstreckungen –– Zinssätze für Vorauszahlungen –– Adressen der Gemeindesteuerämter

Dienststelle Steuern steuern.lu.ch

Für die optimale Verarbeitung Ihre Steuererklärung wird im Scanning-Verfahren elektronisch erfasst. Bitte senden Sie die ausgefüllte Steuer­erklärung mit dem beiliegenden frankierten Rückantwort-Couvert an das Scan Center Zürich. Für eine möglichst reibungslose Verarbeitung Ihrer Steuer­ erklärung bitten wir Sie Folgendes zu beachten.

Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung –– Belege und Beilagen im Format A4 und als lose Blattsammlung ( ohne Büro- oder Heftklammern ) ein- reichen –– Nur gut lesbare Kopien Ihrer Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen –– Originalsteuererklärung auf jeden Fall einreichen, auch wenn die Steuer­erklärung am PC ausgefüllt wurde –– Beiliegendes frankiertes Kuvert für den Versand Ihrer Steuererklärung verwenden –– Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungs- gesuche direkt an Ihr Gemeindesteueramt senden ( Selbständigerwerbende direkt an die Dienststelle Steuern )

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen von Hand

–– Kugelschreiber oder Filzstift Richtig ( blau / schwarz ) verwenden –– Zahlen möglichst genau in die Felder eintragen –– Nicht benötigte Zahlen- felder leer lassen –– Für Korrekturen Tipp-Ex ver- wenden –– Beträge auf ganze Franken auf- oder abrunden

–– keinen Bleistift sowie Falsch grüne / rote Kugelschreiber verwenden –– keine überflüssigen Nullen oder Striche einfügen –– leere Zahlenfelder nicht durchstreichen –– EDV-Ziffern nicht über- schreiben

Sorgsamer Umgang mit Ressourcen Bereits füllen über 75 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus. Nutzen auch Sie die bedienerfreundliche und effiziente Steuersoftware, die wir Ihnen gratis zur Verfügung stellen.

Wenn Sie in der Vorperiode die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt haben, verzichten wir aus ökologischen und ökonomischen Gründen auf die Zustellung der Hilfsformulare, der Wegleitung zur Steuererklärung und der CD mit der Steuersoftware.

930099

Die aktuellste Version finden Sie auf unserer Website. Oder rufen Sie das letztjährige Programm auf und Sie werden auf die Downloadseite geleitet. Die Weg- leitung zur Steuererklärung ist im Programm integriert. Wünschen Sie dennoch eine CD mit der Steuer- software, eine Wegleitung auf Papier oder weitere Formulare ( Doppel ), wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt.

Steuern bezahlen Die Akontorechnung 2015 hatten Sie bis

31. Dezember 2015 zu bezahlen. Mit der Erledigung

der beiliegenden Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung für das Steuerjahr 2015.

Für die Steuern 2016 schicken wir Ihnen im Juni 2016 eine Akontorechnung.

Geben Sie in der beiliegenden Steuererklärung auf Seite 3 unten an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2016 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2016 ist bis am 31. Dezember 2016 zu bezahlen.

Alle Vorauszahlungen werden Ihnen zu einem markt­ konformen Zinssatz verzinst. Für Vorauszahlungen ver- wenden Sie bitte den beiliegenden Einzahlungsschein oder passen Sie laufende Daueraufträge entsprechend an. Bestellen Sie weitere Einzahlungsscheine direkt bei Ihrem Gemeindesteueramt.

Kontakt Ihr primärer Ansprechpartner ist Ihr Gemeindesteueramt. Selbständigerwerbende wenden sich bei Fragen zur Steuererklärung bitte an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern. Ihre Steuerbehörde dankt Ihnen für die wertvolle Zusammenarbeit.

Sind Sie im Kanton Luzern beschränkt steuerpflichtig ? Ihre generelle Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2015 ist der 31. August 2016. Bei Wohnsitz in der Schweiz können Sie uns eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Schicken Sie uns bitte in jedem Fall die Original­ formulare zurück. Wenn Sie Wohnsitz im Ausland haben, reichen Sie uns eine vollständige Luzerner Steuererklärung ein. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung.

Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern