772.42
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis
vom 23. Februar 1989 1
Der Kantonsrat des Kantons Obwalden
beschliesst:
1.
Die Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis 2 wird gestützt auf Art. 7 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 28. September 1986 3 genehmigt.
2.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat Sarnen im Bedarfsfall anzupassen oder zu kündigen.
1 Nicht in LB und ABl 2 Die Vereinbarung vom 17. Januar 1989 ist rückwirkend ab 26. Dezember 1988 in Kraft und kann bei der Staatskanzlei eingesehen werden