772.42

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis

vom 23. Februar 1989 1

Der Kantonsrat des Kantons Obwalden

beschliesst:

1.

Die Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis 2 wird gestützt auf Art. 7 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 28. September 1986 3 genehmigt.

2.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat Sarnen im Bedarfsfall anzupassen oder zu kündigen.

1 Nicht in LB und ABl 2 Die Vereinbarung vom 17. Januar 1989 ist rückwirkend ab 26. Dezember 1988 in Kraft und kann bei der Staatskanzlei eingesehen werden