131.1

Reglement über die Urnenabstimmungen

Vom 02.12.2008 (Stand 01.04.2024)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 20181 als Reglement:

1 Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Dieses Reglement regelt Ort und Zeit der Stimmabgabe.

2 Stimmabgabe

Art. 2 Vorzeitige Stimmabgabe

Eine vorzeitige Stimmabgabe ist im Rathaus in der letzten Woche vor dem Abstimmungssonntag während den Schalteröffnungszeiten möglich.

Art. 3 Abstimmungslokal und Öffnungszeit

Abstimmungslokal: Rathaus

  1. Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr

Art. 4 Briefliche Stimmabgabe

Briefliche Stimmen sind an das Stimmbüro zu adressieren. Als Briefkasten der Gemeinde, in welchen briefliche Stimmen bis zum Urnenschluss eingeworfen werden können, wird jener des Rathauses bezeichnet. Die Erklärung für die briefliche Stimmabgabe wird auf den Stimmausweis aufgedruckt.

2009, 63