131.1
Reglement über die Urnenabstimmungen
Vom 02.12.2008 (Stand 01.04.2024)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 20181 als Reglement:
1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Dieses Reglement regelt Ort und Zeit der Stimmabgabe.
2 Stimmabgabe
Art. 2 Vorzeitige Stimmabgabe
Eine vorzeitige Stimmabgabe ist im Rathaus in der letzten Woche vor dem Abstimmungssonntag während den Schalteröffnungszeiten möglich.
Art. 3 Abstimmungslokal und Öffnungszeit
Abstimmungslokal: Rathaus
Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
Art. 4 Briefliche Stimmabgabe
Briefliche Stimmen sind an das Stimmbüro zu adressieren. Als Briefkasten der Gemeinde, in welchen briefliche Stimmen bis zum Urnenschluss eingeworfen werden können, wird jener des Rathauses bezeichnet. Die Erklärung für die briefliche Stimmabgabe wird auf den Stimmausweis aufgedruckt.
2009, 63