321.14

Reglement über den Fels'schen Stipendienfonds

Vom 28.04.1998 (Stand 01.01.2018)

Art. 1 Name

Unter dem Namen "Fels'scher Stipendienfonds" besteht in der Stadt St.Gallen ein Stipendienfonds.

Art. 2 Zweck

Der Fonds bezweckt, bildungsfähigen Söhnen und Töchtern von Einwohnern und Einwohnerinnen der Stadt St.Gallen durch angemessene Stipendien höhere Studien (Universität, Eidgenössische Technische Hochschule, Fachhochschule, Technikum, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule, Kunstakademie, Kunstgewerbeschule) zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Art. 3 Finanzierung

Der Fonds wird durch die Zinsen, Legate und Schenkungen geäufnet.

Für die Leistungen sind ausschliesslich die jährlich anfallenden Fondszinsen zu verwenden.

Art. 4 Begünstigte Personen

Die Leistungen werden bildungsfähigen Söhnen und Töchtern von Einwohnern und Einwohnerinnen der Stadt St.Gallen ausgerichtet, die an Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen, Technikum, Kunstakademie oder Kunstgewerbeschule, studieren.

Art. 5 Art der Leistungen

Aus dem Fonds werden einmalige oder wiederkehrende Beiträge geleistet.

Art. 6 Bearbeitung

Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch die Dienststelle Gesellschaftsfragen.

Art. 7 Kompetenzen

Für die Zusprechung von Beiträgen ist der Leiter bzw. die Leiterin der Dienststelle Gesellschaftsfragen zuständig.

Die Direktorin bzw. der Direktor der Direktion Soziales und Sicherheit wird jährlich über sämtliche Beitragsleistungen schriftlich orientiert.

Art. 8 Auszahlung

Die Auszahlung der Fondsbeiträge erfolgt durch die Dienststelle Finanzen.

Art. 9 Verwaltung

Die Verwaltung des Fonds wird vom Finanzamt der Stadt St.Gallen besorgt.

Art. 10 Kontrollstelle

Die Jahresrechnung wird von der Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen geprüft.

1998, 23