321.14
Reglement über den Fels'schen Stipendienfonds
Vom 28.04.1998 (Stand 01.01.2018)
Art. 1 Name
Unter dem Namen "Fels'scher Stipendienfonds" besteht in der Stadt St.Gallen ein Stipendienfonds.
Art. 2 Zweck
Der Fonds bezweckt, bildungsfähigen Söhnen und Töchtern von Einwohnern und Einwohnerinnen der Stadt St.Gallen durch angemessene Stipendien höhere Studien (Universität, Eidgenössische Technische Hochschule, Fachhochschule, Technikum, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule, Kunstakademie, Kunstgewerbeschule) zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Art. 3 Finanzierung
Der Fonds wird durch die Zinsen, Legate und Schenkungen geäufnet.
Für die Leistungen sind ausschliesslich die jährlich anfallenden Fondszinsen zu verwenden.
Art. 4 Begünstigte Personen
Die Leistungen werden bildungsfähigen Söhnen und Töchtern von Einwohnern und Einwohnerinnen der Stadt St.Gallen ausgerichtet, die an Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen, Technikum, Kunstakademie oder Kunstgewerbeschule, studieren.
Art. 5 Art der Leistungen
Aus dem Fonds werden einmalige oder wiederkehrende Beiträge geleistet.
Art. 6 Bearbeitung
Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch die Dienststelle Gesellschaftsfragen.
Art. 7 Kompetenzen
Für die Zusprechung von Beiträgen ist der Leiter bzw. die Leiterin der Dienststelle Gesellschaftsfragen zuständig.
Die Direktorin bzw. der Direktor der Direktion Soziales und Sicherheit wird jährlich über sämtliche Beitragsleistungen schriftlich orientiert.
Art. 8 Auszahlung
Die Auszahlung der Fondsbeiträge erfolgt durch die Dienststelle Finanzen.
Art. 9 Verwaltung
Die Verwaltung des Fonds wird vom Finanzamt der Stadt St.Gallen besorgt.
Art. 10 Kontrollstelle
Die Jahresrechnung wird von der Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen geprüft.
1998, 23