321.17

Reglement über den Dr. Seel-Fonds

Vom 20.06.2006 (Stand 01.01.2018)

Art. 1 Name

Unter dem Namen "Dr. Seel-Fonds" besteht in der Stadt St.Gallen ein Fonds für die Unterstützung von bedürftigen Kindern.

Art. 2 Zweck

Der "Dr. Seel-Fonds" bezweckt, bedürftige Kinder finanziell zu unterstützen.

Die Leistungen müssen Erziehungszwecken dienen. Darunter sind Ausgaben für Schule, Ausbildung, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu verstehen.

Art. 3 Finanzierung

Der Fonds wird durch Zinsen, Legate und Schenkungen geäufnet.

Art. 4 Begünstigte Personen

Die Leistungen werden zugunsten von bedürftigen Kindern ausgerichtet. Beitragsgesuche können von ihren gesetzlichen Vertretern eingereicht werden.

Art. 5 Art der Leistungen

Aus dem Fonds werden in der Regel einmalige Beiträge geleistet.

Art. 6 Bearbeitung

Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch das Sozialamt1.

Art. 7 Kompetenzen

Für die Zusprechung von Beiträgen ist zuständig:

  1. bis CHF 5'000 pro Fall der Leiter bzw. die Leiterin des Sozialamts2;

  2. von CHF 5'001 bis CHF 10'000 pro Fall die Direktorin oder der Direktor Soziales und Sicherheit;

  3. ab CHF 10'001 pro Fall der Stadtrat.

Die Direktorin bzw. der Direktor Soziales und Sicherheit wird jährlich über sämtliche Beitragsleistungen schriftlich orientiert.

Art. 8 Auszahlung

Die Auszahlung der Fondsbeiträge erfolgt durch die Dienststelle Finanzen.

Art. 9 Verwaltung

Die Verwaltung des Fonds wird von der Dienststelle Finanzen besorgt.

Art. 10 Kontrollstelle

Die Jahresrechnung wird von der Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen geprüft.

2006, 129