321.17
Reglement über den Dr. Seel-Fonds
Vom 20.06.2006 (Stand 01.01.2018)
Art. 1 Name
Unter dem Namen "Dr. Seel-Fonds" besteht in der Stadt St.Gallen ein Fonds für die Unterstützung von bedürftigen Kindern.
Art. 2 Zweck
Der "Dr. Seel-Fonds" bezweckt, bedürftige Kinder finanziell zu unterstützen.
Die Leistungen müssen Erziehungszwecken dienen. Darunter sind Ausgaben für Schule, Ausbildung, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu verstehen.
Art. 3 Finanzierung
Der Fonds wird durch Zinsen, Legate und Schenkungen geäufnet.
Art. 4 Begünstigte Personen
Die Leistungen werden zugunsten von bedürftigen Kindern ausgerichtet. Beitragsgesuche können von ihren gesetzlichen Vertretern eingereicht werden.
Art. 5 Art der Leistungen
Aus dem Fonds werden in der Regel einmalige Beiträge geleistet.
Art. 6 Bearbeitung
Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch das Sozialamt1.
Art. 7 Kompetenzen
Für die Zusprechung von Beiträgen ist zuständig:
bis CHF 5'000 pro Fall der Leiter bzw. die Leiterin des Sozialamts2;
von CHF 5'001 bis CHF 10'000 pro Fall die Direktorin oder der Direktor Soziales und Sicherheit;
ab CHF 10'001 pro Fall der Stadtrat.
Die Direktorin bzw. der Direktor Soziales und Sicherheit wird jährlich über sämtliche Beitragsleistungen schriftlich orientiert.
Art. 8 Auszahlung
Die Auszahlung der Fondsbeiträge erfolgt durch die Dienststelle Finanzen.
Art. 9 Verwaltung
Die Verwaltung des Fonds wird von der Dienststelle Finanzen besorgt.
Art. 10 Kontrollstelle
Die Jahresrechnung wird von der Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen geprüft.
2006, 129