321.18
Reglement über den Simon Rothschild-Fonds
Vom 18.12.2007 (Stand 01.01.2018)
Art. 1 Name
Unter dem Namen "Simon Rothschild-Fonds" besteht in der Stadt St.Gallen ein Wohltätigkeitsfonds.
Art. 2 Zweck
Der Fonds bezweckt, Unterstützung zu leisten für in der Stadt St.Gallen ansässige
natürliche Personen, die physische, psychische oder soziale Not leiden und auf besondere Hilfe angewiesen sind;
Organisationen, die Personen solche Hilfe leisten.
Art. 3 Finanzierung
Der Fonds verfügt über ein Grundkapital von einer Million Franken, das von Simon Rothschild geäufnet worden ist.
Für Beiträge aus dem Fonds werden in erster Linie die jährlich anfallenden Fondszinsen verwendet.
Das Kapital kann bis CHF 100'000 jährlich verwendet werden, wenn die Fondszinsen nicht ausreichen.
Art. 4 Art der Leistungen
Aus dem Fonds können einmalige oder wiederkehrende Beiträge geleistet werden.
Über wiederkehrende Beiträge wird jährlich beschlossen.
Art. 5 Bearbeitung
Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch das Sozialamt1.
Art. 6 Kompetenzen
Für die Zusprechung von Beiträgen ist zuständig:
bis CHF 5'000 pro Fall der Leiter bzw. die Leiterin des Sozialamts2;
von CHF 5'001 bis CHF 10'000 pro Fall die Direktorin oder der Direktor Soziales und Sicherheit;
ab CHF 10'000 pro Fall der Stadtrat.
Die Direktorin bzw. der Direktor der Direktion Soziales und Sicherheit wird jährlich über sämtliche Beitragsleistungen schriftlich orientiert.
Art. 7 Auszahlung
Die Auszahlung der Fondsbeiträge erfolgt durch die Dienststelle Finanzen.
Art. 8 Verwaltung
Die Verwaltung des Fonds wird durch die Dienststelle Finanzen besorgt.
Art. 9 Kontrollstelle
Die Jahresrechnung wird von der Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen geprüft.
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