321.19
Reglement über den Lilly Moll-Fonds
Vom 16.09.2008 (Stand 01.01.2018)
Art. 1 Name
Unter dem Namen "Lilly Moll-Fonds" besteht in der Stadt St.Gallen ein Stipendienfonds.
Art. 2 Zweck
Der Fonds bezweckt, qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, denen die vollen Ausbildungskosten nicht zugemutet werden können, die Weiterbildung an der Baukaderschule St.Gallen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Art. 3 Finanzierung
Der Fonds wird durch Zinsen, Legate und Schenkungen geäufnet.
Für die Leistungen sind in erster Linie die jährlich anfallenden Fondszinsen zu verwenden.
In besonderen Fällen kann auch das Kapital angegriffen werden. Der Fondsbestand soll aber nicht unter CHF 215'000 sinken.
Darlehen werden aus dem Kapital finanziert.
Art. 4 Begünstigte Personen
Die Leistungen werden tüchtigen Baufachleuten ausgerichtet, welche sich an der Baufachschule St.Gallen zum Baupolier weiterbilden.
Art. 5 Art der Leistungen
Aus dem Fonds werden einmalige oder wiederkehrende Beiträge geleistet.
Unterstützungen können als zinslose Darlehen oder als Schenkung gewährt werden.
Art. 6 Bearbeitung
Gesuche für Beiträge oder Darlehen sind spätestens zu Semesterbeginn bei der Schulleitung der Baukaderschule St.Gallen einzureichen. Diese prüft das Gesuch und legt es dem Leiter bzw. der Leiterin des Amts für Gesellschaftsfragen zur Genehmigung vor.
Die Direktorin bzw. der Direktor der Direktion Soziales und Sicherheit wird jährlich über sämtliche Beitragsleistungen schriftlich orientiert.
Art. 7 Auszahlung
Die Auszahlung der Fondsbeiträge und Darlehen erfolgt durch die Dienststelle Finanzen.
Art. 8 Verwaltung
Die Verwaltung des Fonds wird von der Dienststelle Finanzen besorgt.
Art. 9 Kontrollstelle
Die Jahresrechnung wird von der Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen geprüft.
2008, 105