331.1
Reglement zur Förderung gesellschaftsrelevanter Projekte und Veranstaltungen
Vom 17.12.2024 (Stand 01.01.2025)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 40 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 20041 als Reglement:
Art. 1 Grundsatz
Die Stadt St.Gallen fördert zivilgesellschaftliche Aktivitäten in den gesellschaftsrelevanten Themen Integration, Quartierarbeit, Alter/Generationen/Inklusion, Gesundheitsförderung, Schutz vor Diskriminierung und Gendergerechtigkeit.
Sie leistet nach Massgabe der jährlich unter der Budgetposition "Projektförderung Gesellschaftsfragen" bewilligten Mittel Beiträge und Defizitgarantien an Veranstaltungen sowie Beiträge an Projekte.
Die Beiträge werden auf ein Gesuch hin bewilligt. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Art. 2 Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung setzt voraus, dass Projekte und Veranstaltungen:
einen Bezug zur Stadt St.Gallen aufweisen und in der Stadt St.Gallen stattfinden;
gemeinnützig sind, d.h. dem Allgemeinwohl dienen und nicht primär Gewinn erzielen sollen;
ehrenamtliche Eigenleistung oder angemessene Eigenleistung der Trägerschaft aufweisen und möglichst breit abgestützt sind;
zur Sensibilisierung und Förderung von einem oder mehreren gesellschaftsrelevanten Themen gemäss Art. 1 dieses Reglements beitragen;
der Bevölkerung zugänglich sind.
Ein Projekt kann maximal dreimal in Folge unterstützt werden.
Art. 3 Gesuche
Gesuche enthalten:
eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung bzw. des Projekts und deren bzw. dessen Ziele sowie Beginn und Dauer;
Informationen zur Trägerschaft bzw. zu den Trägerschaften;
ein Veranstaltungs- bzw. Projektbudget mit allen wesentlichen Aufwendungen und Erträgen;
einen Finanzierungsplan sowie Angaben zu den Eigenleistungen und ehrenamtlich geleisteten Stunden;
Angaben über andere angefragte Institutionen und bereits erfolgte finanzielle Zusicherungen.
Für Gesuche um einen Beitrag von über CHF 1'000 gelten jährlich die folgenden Eingabetermine: 20. Februar, 20. Mai, 20. August und 20. November. Die Behandlung im Gremium erfolgt jeweils in der ersten Hälfte des Folgemonats. Bei Veranstaltungen ist der Eingabetermin so zu wählen, dass der Veranstaltungstermin mindestens vier Wochen nach einem vorerwähnten Eingabetermin liegt. Bei Projektbeiträgen muss der Projektstart nach einem vorerwähnten Eingabetermin liegen.
Gesuche um einen Beitrag bis CHF 1'000 können unabhängig von festen Eingabeterminen eingereicht werden. Gesuche, welche Veranstaltungen betreffen, müssen spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden. Gesuche um Projektbeiträge müssen vor Projektstart eingereicht werden.
Auf zu spät eingereichte Gesuche und auf nachträgliche Defizitdeckungsgesuche wird nicht eingetreten.
Art. 4 Bewilligung
Der oder die zuständige Fachspezialist/in entscheidet über Gesuche bis zu einem Beitrag von CHF 1'000.
Die Dienststelle Gesellschaftsfragen entscheidet über Gesuche um Beiträge über CHF 1'000 bis und mit CHF 5'000.
Die Direktorin bzw. der Direktor Soziales und Sicherheit entscheidet über Gesuche um Beiträge über CHF 5'000 bis und mit CHF 15'000.
Die Dienststelle Gesellschaftsfragen informiert den Stadtrat periodisch über die behandelten Gesuche.
Der Stadtrat entscheidet über Gesuche um Beiträge über CHF 15'000.
Die Bewilligung kann mit zusätzlichen Auflagen und Bedingungen versehen werden.
Art. 5 Auszahlung
Projektbeiträge und Defizitgarantien werden nach Vorlage einer vollständigen Abrechnung ausbezahlt.
Bei begründetem Bedarf können Auszahlungen vorher erfolgen und ein Durchführungsnachweis im Nachhinein eingereicht werden.
Der Betrag kann zurückgefordert, gekürzt oder nicht ausgerichtet werden, wenn:
er mittels unwahren Angaben erwirkt wurde;
er nicht zweckentsprechend verwendet wird;
allfällige zusätzliche Auflagen oder Bedingungen gemäss Zusicherungsschreiben nicht erfüllt sind.
Art. 6 Übergangsbestimmung
Für hängige Gesuche um Beiträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Reglements eingereicht wurden, gilt das bisherige Recht.
2024-046