331.4
Reglement der Kommission für Gender- und Familienfragen
Vom 02.12.2008 (Stand 01.01.2018)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 136 des Gemeindegesetzes vom 23. August 19791, Art. 40 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 20042 und Art. 1 des Geschäftsreglements des Stadtrates vom 2. Dezember 20043 als Reglement:
1 Kommission für Gender- und Familienfragen
Art. 1 Zweck
Die Kommission für Gender- und Familienfragen ist ein beratendes Organ der Direktion Soziales und Sicherheit.
Die Kommission hat die Chancengleichheit und Gleichstellung beider Geschlechter, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Stärkung und Unterstützung der Familien in der Stadt St.Gallen zum Ziel.
Sie dient dem gegenseitigen Informationsaustausch, der Koordination von Planung und Dienstleistungen bestehender Institutionen sowie der Prüfung neuer Aufgaben, die im Interesse der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Familien in der Stadt St.Gallen liegen.
Art. 2 Aufgaben
Die Kommission für Gender- und Familienfragen setzt sich mit aktuellen Fragen der Chancengleichheit und Gleichstellung zwischen Frau und Mann in allen Lebensbereichen sowie der Familien auseinander, welche in den Entscheidungsbereich der städtischen Behörden fallen. Sie analysiert die Lebensbedingungen beider Geschlechter und der Familien und deren tägliche Herausforderungen in der Stadt St.Gallen.
Sie arbeitet gender- und familienorientiert. Die von ihr zu bearbeitenden Themen werden aus Sicht beider Geschlechter und der Familien bearbeitet. Die Kommission nimmt aktiv Themen auf.
Sie informiert die städtischen Behörden über Anliegen aus der städtischen Bevölkerung zu den Themenbereichen Chancengleichheit, Gleichstellung und Familie.
Sie verfasst Berichte, Empfehlungen und Vernehmlassungen im Auftrag und zu Handen der Direktion Soziales und Sicherheit.
Art. 3 Zusammensetzung / Organisation
Der Kommission für Gender- und Familienfragen gehören Personen an, welche sich mit den Themenbereichen Gleichstellung und Familien beschäftigen. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien mit Fraktionsstärke, der städtischen und kantonalen Verwaltung sowie der Wirtschaft.
Seitens der städtischen Verwaltung sind folgende Direktionen und Stellen in der Kommission für Gender- und Familienfragen vertreten:
Direktion Soziales und Sicherheit (Dienststelle Gesellschaftsfragen und Stab);
Direktion Bildung und Freizeit;
Direktion Planung und Bau (Stadtplanung);
Kommission "Gleiche Chancen für Frau und Mann".
Eingeladen ist auch das Kompetenzzentrum für Integration und Gleichstellung des Kantons St.Gallen.
Seitens der Wirtschaft sind je eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Arbeitgeber/-innen-Organisation und einer Arbeitnehmer/-innen-Organisation in der Kommission vertreten.
Der Stadtrat ernennt die Mitglieder der Kommission für Gender- und Familienfragen. Es wird dabei ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Als Amtsdauer gilt diejenige des Stadtparlaments.
Die Direktorin bzw. der Direktor der Direktion Soziales und Sicherheit präsidiert die Kommission für Gender- und Familienfragen oder bestimmt die Präsidentin bzw. den Präsidenten.
Im Übrigen konstituiert sich die Kommission für Gender- und Familienfragen selbst und legt ihre Arbeitsform fest.
Die Kommission für Gender- und Familienfragen bestimmt zur spezifischen Themenbearbeitung über den Beizug verwaltungsinterner und -externer Fachpersonen.
Art. 4 Sitzungen
Die Kommission für Gender- und Familienfragen tritt mindestens an vier ordentlichen Sitzungen pro Jahr zusammen.
Weitere Sitzungen werden nach Bedarf auf Einladung der Präsidentin bzw. des Präsidenten einberufen.
Art. 5 Beschlussfassung
Empfehlungen an die Direktion Soziales und Sicherheit über die Erweiterung und Abänderung der Zielsetzungen der Kommission für Gender- und Familienfragen bedürfen der absoluten Mehrheit der Stimmberechtigten.
Für die übrigen Beschlüsse gilt das einfache Mehr der anwesenden Stimmberechtigten.
Bei Stimmengleichheit gilt die Stimmabgabe der Präsidentin bzw. des Präsidenten als Stichentscheid.
2 Präsidentin/Präsident
Art. 6 Aufgaben
Die Präsidentin bzw. der Präsident hat folgende Aufgaben:
Leitung und Einberufung der Kommission für Gender- und Familienfragen;
Festlegung der jeweiligen Themenschwerpunkte.
Art. 7 Stellvertretung
Die Vertreterin oder der Vertreter der Dienststelle Gesellschaftsfragen übernimmt bei Abwesenheit der Präsidentin bzw. des Präsidenten die Stellvertretung.
3 Koordinationsstelle
Art. 8 Koordinationsstelle
Die Koordinationsstelle wird durch die Dienststelle Gesellschaftsfragen geführt.
Die Koordinationsstelle hat folgende Aufgaben:
Erledigung administrativer Aufgaben zuhanden der Präsidentin bzw. des Präsidenten;
Protokollführung in der Kommission für Gender- und Familienfragen;
Koordination und Vernetzung mit bestehenden Verwaltungskommissionen;
Information intern und extern.
2009, 65