415.111
Gebührentarif für das Bestattungs- und Friedhofwesen
Vom 05.09.2023 (Stand 01.01.2024)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 6 Abs. 2 des Friedhofreglements vom 19. November 19911 als Gebührentarif:
1 Allgemeine Bestimmung
Art. 1 Grundsatz
Die Bestattungs- bzw. Beisetzungskosten von in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden im Grundsatz von der Stadt St.Gallen übernommen.
Die im Folgenden aufgeführten Gebühren beziehen sich im Grundsatz ausschliesslich auf auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet wird. Die Gebühren werden den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Gewisse Leistungen werden, wo dies im Folgenden angeordnet wird, sowohl bei in der Stadt St.Gallen und auswärts wohnhaft gewesenen Verstorbenen, den Angehörigen in Rechnung gestellt.
2 Gebühren für Grabstätten und Bestattung
2.1 Einzelgrab
Art. 2 Grab und Bestattung
Die Gebühr für ein Grab einschliesslich der Erdbestattung bzw. Urnenbeisetzung beträgt während der Mietdauer für:
ein Urnenreihengrab (einschliesslich Grabkreuz): CHF 2’357
ein Reihengrab (einschliesslich Grabkreuz): CHF 3’793
ein Grab für Kinder bis 6 Jahre (einschliesslich Grabkreuz): CHF 2’071
ein Grab der Kleinsten (Totgeburt): CHF 246
Die Gebühr für die Beisetzung einer weiteren Urne in einem bestehenden Grab beträgt CHF 181.
2.2 Privatgrabstätten (Doppel- und Familiengräber)
Art. 3 Grab und Bestattung
Die Gebühr für ein Grab (Mindestfläche für Erdbestattungen: 180 x 270 cm) beträgt während der Mietdauer und der optionalen Verlängerung (jeweils mindestens 5 Jahre) für:
in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene jährlich: CHF 38 / m²
auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene jährlich: CHF 50 / m²
Die Gebühr für die Erdbestattung bzw. Urnenbeisetzung beträgt für:
eine Erstbestattung im Erdbestattungsprivatgrab (einschliesslich Grabkreuz): CHF 3’091
eine Erstbestattung im Urnenprivatgrab (einschliesslich Grabkreuz): CHF 1’649
einen weiteren Sarg in einem vorhandenen Grab (einschliesslich Grabkreuz): CHF 1’872
eine weitere Urne in einem vorhandenen Grab: CHF 181
Art. 4 Zuschläge
Für Privatgrabstätten von in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesenen Verstorbenen und auswärts wohnhaft gewesenen Verstorbenen, die durch ihre besondere Gestaltung einen wesentlich grösseren Freiraum beanspruchen, erhöhen sich die Gebühren um bis zu 50 Prozent.
Die Dienststelle Stadtgrün bestimmt die Grabfelder, bei denen dieser Zuschlag erhoben wird.
2.3 Urnennischen
Art. 5 Urnennischen und Beisetzung
Die Gebühr für eine Urnennische während der gesamten Mietdauer beträgt bei:
a) einer Normalnische: CHF 738
b) einer zurückgesetzten Normalnische für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 307
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 922
c) einer hohen Nische für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 423
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’070
d) Postamente Halle für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 618
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’110
e) Familiennischen Halle 60 x 60 cm (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog) für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 744
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’115
f) Familiennischen Halle 60/76 x 90/95 cm (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog) für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’110
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’665
g) Familiennischen Halle 95 x 115 cm (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog) für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’236
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’853
h) halbe Seitenwand Halle (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog) für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’476
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 2’214
i) ganze Seitenwand Halle (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog) für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 2’345
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 3’518
j) Familiennischen Feld U Typ A 48 x 48.5 cm / 43 x 61.5 cm für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 618
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’110
k) Familiennischen Feld U Typ B 66.5 x 48 cm für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 766
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’379
l) Familiennischen Feld U Typ C 61.5 x 75 cm / 60.5 x 75 cm für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’052
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’894
m) Familiennischen Feld U Typ D 75 x 127 cm für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’716
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 3’089
n) Familiennischen Feld U Bogennischen (0.41 m²) für:
1. in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 766
2. auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 1’379
Die Gebühr für die Urnenbeisetzung beträgt CHF 142.
Art. 6 Beschriftung Schriftplatten
Die Kosten der Beschriftung der Schriftplatten bei Urnennischen gehen bei in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesenen Verstorbenen und bei auswärts wohnhaft gewesenen Verstorbenen zu Lasten der Angehörigen.
Art. 7 Verlängerungen Mietdauer im Friedhof Feldli
Die Gebühr für Verlängerungen der Mietdauer einer Urnennische im Friedhof Feldli (jeweils mindestens 5 Jahre) beträgt für in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene und auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene pro Jahr für:
eine Normalnische: CHF 40
eine zurückgesetzte Normalnische: CHF 51
eine hohe Nische: CHF 57
Postamente Halle: CHF 57
Familiennischen Halle 60 x 60 cm (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog): CHF 37
Familiennischen Halle 60/76 x 90/95 cm (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog): CHF 55
Familiennischen Halle 95 x 115 cm (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog): CHF 62
halbe Seitenwand Halle (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog): CHF 74
ganze Seitenwand Halle (exklusive Schriftplatte, Pflanztrog): CHF 117
Familiennischen Feld U Typ A 48 x 48.5 cm / 43 x 61.5 cm: CHF 57
Familiennischen Feld U Typ B 66.5 x 48 cm: CHF 57
Familiennischen Feld U Typ C 61.5 x 75 cm / 60.5 x 75 cm: CHF 86
Familiennischen Feld U Typ D 75 x 127 cm: CHF 114
Familiennischen Feld U Bogennischen (0.41 m²): CHF 57
2.4 Gemeinschaftsgrab
Art. 8 Mitbenützung und Beisetzung
Die Gebühr für die Mitbenützung des Gemeinschaftsgrabes einschliesslich der Beisetzung beträgt in:
einem Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung auf einer Schriftplatte (Wiesengrab, Kubus, Buchenhain, Magnolienhain): CHF 700
einem Gemeinschaftsgrab mit und ohne Namensnennung (Harmonium, Stamm, Zweige, Schiff, Wald, Birkenhain, guter Hirt, alte Gemeinschaftsgräber Friedhof Ost, Bruggen und St.Georgen): CHF 500
Art. 9 Platten, Sockel, Tafeln und Beschriftung
Die Kosten für allfällige Platten, Sockel, Tafeln usw. bei Gemeinschaftsgräbern nach Art. 8 Abs. 1 Bst. a sowie deren Beschriftung bei Gemeinschaftsgräbern nach Art. 8 Abs. 1 Bst. a und b dieses Gebührentarifs gehen bei in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesenen Verstorbenen und auswärts wohnhaft gewesenen Verstorbenen zu Lasten der Angehörigen.
3 Allgemeine Gebühren und Raumbenützung
Art. 10 Basisleistungen Tätigkeiten
Für die folgenden Tätigkeiten wird eine Gebühr entrichtet:
Bewilligung für die Bestattung: CHF 183
Abdankung ohne Beisetzung: CHF 109
Zurverfügungstellung zusätzliches Grabkreuz: CHF 224
Leichentransporte innerhalb des Friedhofs: CHF 70
Urnenumbettung von einem Grab in ein anderes Grab für in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene und auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 143
Exhumierung innerhalb und ausserhalb der gesetzlichen Grabesruhe von 20 Jahren für in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene und auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene: CHF 309
Ausgraben einer Urne bei in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesenen Verstorbenen und bei auswärts wohnhaft gewesenen Verstorbenen: CHF 117
Für die anfallenden Kosten kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Die Kosten des Arbeits- und Materialaufwands für die Exhumation und die Wiederbestattung nach Abs. 1 Bst. f dieser Bestimmung werden separat in Rechnung gestellt.
Art. 11 Basisleistungen Raumbenützung
Für die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zu den folgenden Zwecken wird eine Gebühr entrichtet:
a) Aufbewahrung in der Leichenhalle:
1. bis 4 Tage pauschal: CHF 189
2. ab dem 5. Tag pro Tag: CHF 69
b) Aufbewahrung im Tiefkühlraum pro Tag: CHF 190
c) Raumbenützung für rituelle Waschung: CHF 350
d) Raumbenützung grosse Kapelle Friedhof Feldli, Friedhof Ost und Abschiedsraum Friedhof Feldli: CHF 250
e) Raumbenützung kleine Kapelle Friedhof Feldli, Abdankungsraum Friedhof Bruggen: CHF 220
Für die anfallenden Kosten kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Wird ein Raum nach Abs. 1 Bst. d oder e dieser Bestimmung für eine Veranstaltung gemietet, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Bestattung steht, wird für in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene und auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene die dort vermerkte Gebühr erhoben.
Art. 12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen (Transporte, Reinigung, Abfallentsorgung) werden bei in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesenen Verstorbenen und bei auswärts wohnhaft gewesenen Verstorbenen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4 Gebühren des Bestattungsinstituts
Art. 13 Leichenüberführung ausserhalb der normalen Arbeitszeit, Einkleiden, Hemd und Kissen
Die Gebühren für die Leichenüberführung ausserhalb der normalen Arbeitszeit, für das Einkleiden des Verstorbenen mit einem Sterbehemd bzw. persönlichen Kleidern, für das Sterbehemd und für das wattierte Sargkissen bemessen sich für in der Stadt St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene und auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene nach den Tarifen des Bestattungsinstituts.
5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 14 Übergangsbestimmung
Diese Regelungen finden Anwendung auf Rechnungsstellungen, die nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Gebührentarifs ergangen sind.
2023-012