521.3

Reglement über die Verkehrsbetriebe St.Gallen

Vom 10.03.2009 (Stand 01.06.2009)

Das Stadtparlament erlässt gestützt auf Art. 193 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 23. August 19791 sowie Art. 46 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 20042 als Reglement:

Art. 1 Rechtsnatur

Die Verkehrsbetriebe St.Gallen (VBSG) sind ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Stadt St.Gallen.

Art. 2 Aufgaben

Die VBSG bieten öffentliche Verkehrsdienstleistungen im Orts-, Agglomerations- und Regionalverkehr an.

Auf besondere Bestellung bieten sie entgeltliche Extrafahrten und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Personentransport an.

Art. 3 Finanzierung

Das Unternehmen wird finanziert durch

  1. Einnahmenanteile aus dem Tarifverbund;

  2. Abgeltungen der Stadt St.Gallen, des Bundes und des Kantons für ungedeckte Kosten gemäss deren gesetzlichen Vorschriften;

  3. Entschädigungen für besonders bestellte Extrafahrten und Dienstleistungen.

Art. 4 Tarifverbund

Der Stadtrat kann Vereinbarungen über Tarifverbunde abschliessen mit

  1. anderen konzessionierten Transportunternehmungen;

  2. Gemeinden, die durch die VBSG bedient werden;

  3. Gemeinden in der Region, die ihrer Einwohnerschaft als Zusatzangebot die Leistungen der Verkehrsbetriebe anbieten und diese Leistungen abgelten;

  4. Kantonen, soweit diese als Besteller auftreten.

Der Stadtrat kann den Verbundorganen die Kompetenz zum Erlass des Verbundtarifs und der dazugehörigen Tarifbestimmungen übertragen.

Art. 5 Vollzugsbestimmungen

Der Stadtrat erlässt Vollzugsbestimmungen, welche insbesondere die Tarifbestimmungen des Unternehmens beinhalten, soweit er die Kompetenz zu deren Erlass nicht an Verbundorgane übertragen hat.

2009, 115