541.112
Gebührentarif für das Kehrichtheizkraftwerk
Vom 30.11.2023 (Stand 01.02.2024)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 24 des Abfallreglements vom 19. November 20191 als Gebührentarif:
Art. 1 Gebühren
Die Gebühren für Anlieferungen an das Kehrichtheizkraftwerk betragen pro Tonne:
Anlieferungen von Gemeinden: CHF 135
Anlieferungen anderer Kunden: CHF 250
Klärschlamm (25 % Trockensubstanz): CHF 110
Für Sonderabfälle und Spezialabfälle, die einen besonderen Aufwand erfordern, wird ein Zuschlag erhoben, der sich nach dem effektiven Aufwand bemisst.
Für jede Anlieferung wird eine Mindestgebühr von CHF 50 erhoben.
Art. 2 Mehrwertsteuer
Die Gebühren gemäss diesem Tarif enthalten keine Mehrwertsteuer.
2023-018