542.11

Vollzugsreglement zum Reglement über den Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen der Deponie Tüfentobel

Vom 24.01.2006 (Stand 01.01.2018)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 12 des Reglements über den Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen der Deponie Tüfentobel1 als Reglement:

Art. 1 Gegenstand

Dieses Reglement regelt die Organisation des Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen der Deponie Tüfentobel.

Art. 2 Begleitende Kommission

Der Stadtrat wählt eine begleitende Kommission und aus deren Mitte die Person, welche den Vorsitz führt. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.

Die begleitende Kommission entscheidet über Beiträge bis CHF 20'000. Bei höheren Beiträgen stellt die Kommission Antrag an den Stadtrat.

Art. 3 Sitzungsgelder

Den Mitgliedern der begleitenden Kommission, welche nicht Arbeitnehmer der öffentlichen Hand sind, werden Sitzungsgelder ausgerichtet, deren Höhe sich nach den Sitzungsgeldern des Stadtparlaments richtet.

Art. 4 Administration

Die Administration der Kommission und die Auszahlung der Beiträge erfolgt durch Entsorgung St.Gallen.

Art. 5 Fondsverwaltung

Die Verwaltung des Fonds wird durch die Dienststelle Finanzen besorgt.

Art. 6 Zinsregelungen

Der Zins für zurückgeforderte Beiträge entspricht dem Ausgleichszins des kantonalen Steuerrechts.

Die Mittel des Fonds werden nicht verzinst.

2006, 85