143.74
Regierungsbeschluss über den Jahresbeitrag an die Risikoversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal
vom 18.11.1997 (Stand 01.01.1998)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 5. September 1989 1
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Jahresbeitrag an die Risikoversicherung beträgt für die Versicherten und den Staat je 0,75 Prozent der versicherten Besoldung.
Ziff. 2
Dieser Regierungsbeschluss wird ab 1. Januar 1998 angewendet.
nGS 32–85