143.75

Regierungsbeschluss über die Verzinsung der Sparguthaben in der Sparversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal

vom 08.10.2002 (Stand 01.01.2003)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt in Anwendung von Art. 77 Abs. 1 der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 5. September 19891

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Zinssatz für die Verzinsung der Sparguthaben in der Sparversicherung beträgt 4 Prozent je Jahr.

Ziff. 2

Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2003 angewendet. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des VI. Nachtrags zur Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal3 durch den Grossen Rat.

nGS 38-31