143.75
Regierungsbeschluss über die Verzinsung der Sparguthaben in der Sparversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal
vom 08.10.2002 (Stand 01.01.2003)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt in Anwendung von Art. 77 Abs. 1 der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 5. September 19891
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Zinssatz für die Verzinsung der Sparguthaben in der Sparversicherung beträgt 4 Prozent je Jahr.
Ziff. 2
Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2003 angewendet. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des VI. Nachtrags zur Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal3 durch den Grossen Rat.
nGS 38-31