151.308
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Nesslau-Krummenau und Stein
vom 07.08.2012 (Stand 07.08.2012)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2012 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Nesslau-Krummenau und Stein Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 4 040 000.–.
Ziff. 2
Zulasten der Verwaltungsrechnung 2012 wird folgender Nachtragskredit gewährt:
3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 4 040 000.–.
Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 4 040 000.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
Ziff. 3
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags von Fr. 2 842 200.– nach Annahme des vorliegenden Beschlusses an die Gemeinde Nesslau-Krummenau;
mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde Nesslau (Fr. 929 300.– an die vereinigte Gemeinde Nesslau);
mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 268 500.– an die vereinigte Gemeinde Nesslau).
Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 47–84