151.81

Grossratsbeschluss über den Neubau des Bezirksgebäudes Sargans in Flums

vom 05.12.1985 (Stand 05.12.1985)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 15. Januar 1985 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 4 740 400.– für den Neubau des Bezirksgebäudes Sargans in Flums werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 4 316500.– gewährt.

Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1986 bis 1995 belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 20–92